Sehr geehrter Herr Raps,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Neuregelung, die Sie ansprechen, zielt nicht darauf, den Wohnanspruch für alleinstehende Hartz IV-Empfänger auf 25 Quadratmeter zu beschränken. Eine regionale Pauschalierung der Wohnkosten für Langzeitarbeitslose hatten die Regierungsparteien aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung im Koalitionsvertrag vereinbart.
Am 21. Juli 2010 hat das Bundessozialministerium dazu einen Regelungsvorschlag vorgelegt. Er sieht vor, die individuelle Berechnung der erstattungsfähigen Mietkosten durch regional einheitliche Kriterien zu ersetzen. Die Obergrenzen sollen von den Kommunen auf Basis transparenter Kriterien (beispielsweise dem örtlichen Mietspiegel) festgelegt werden. Bei Wohnkosten unterhalb dieser Grenzen soll nicht geprüft werden, ob sie angemessen sind.
Damit will man für mehr lokale und regionale Differenzierungsmöglichkeiten sorgen. So wird zukünftig bei der Berechnung der Höhe der erstattungsfähigen Mietkosten berücksichtigt, ob man beispielsweise in der Münchener Innenstadt oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten wohnt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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