Sehr geehrte Frau Lorenz,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In Wachstumsregionen ist es in der Tat schwerer geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Asyl- und Flüchtlingskrise verschärft das Problem. Eine bevorzugte Behandlung bei der Wohnungssuche genießen Flüchtlinge jedoch nicht.
Der Sozialstaat hat die Aufgabe, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie in einer preisgünstigen Sozialwohnung leben können. Wesentliche Ansatzpunkte sind hierbei die Gewährung von Wohngeld sowie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Bundesländer die Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung. Der Bund unterstützt sie dabei finanziell.
Mit der Wohngeldreform 2016 und der Mietpreisbremse hat die Bundesregierung bereits wichtige Entscheidungen getroffen, um Menschen direkt zu helfen und die Mietpreissteigerungen zu dämpfen.
Zur Wohngeldreform gehört, dass die Bundesregierung das Wohngeld ab Januar 2016 deutlich erhöht. Derzeit erhalten rund 590.000 Menschen Wohngeld. Mit der Erhöhung im nächsten Jahr kommt es mehr Menschen zugute. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger wird sich voraussichtlich auf rund 870.000 erhöhen.
Außerdem stehen den Bundesländern ab dem kommenden Jahr doppelt so viele Bundesmittel wie heute für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Damit soll es ihnen möglich sein, bedürftige Familien, Alleinerziehende, Studierende und die steigende Zahl von Flüchtlingen angemessen unterzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 30. November 2015
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