Sehr geehrte Frau Schnatz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Internet birgt Chancen und Gefahren. Auch die von Ihnen beschriebenen Fälle, von denen manche strafbar sein können. Besteht ein solcher Verdacht, müssen in der Regel die Staatsanwaltschaften ermitteln. Das gilt auch für das Internet. Sei es Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Verbreitung pornographischer Schriften etc. - “digital“ begangenen Taten droht reale Strafe.
Das Bundeskriminalamt erkundet ständig Tausende Webseiten, ist auf “Streife im Netz“. Doch während die Täter weltweit agieren, sind deutsche Ermittler oft auf Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Die Bundesregierung begegnet diesem Problem. So hat Deutschland das Übereinkommen über Datennetzkriminalität unterzeichnet, das relevante Straftatbestände in der Europäischen Union harmonisieren soll.
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Jugendschutz. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann Seiten auf den Index setzen, die dann aus Suchmaschinen entfernt werden. Auch die “Kommission für Jugendmedienschutz“ der Länder bekämpft jugendgefährdende Inhalte.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Internetkriminalität:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_165126/Internet/Content...
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung:
http://www.bmj.de/enid/2bdf4a8c9b2f5aeebf0c08d128aa6c4b,1...
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jug...
Kommission für Jugendmedienschutz:
http://www.kjm-online.de/public/kjm
Nützliche Adressen:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jug...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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