Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Monica Schnatz am 19. Mai 2008
17105 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

YOU TUBE, Kriminalität und alle schauen zu

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

während in den Medien durch das geltende Recht die Zuschauer vor bestimmten Inhalten geschützt werden, passiert bei You Tube im Internet genau das Gegenteil. Alles was sonstwo verboten ist, kann dort eingesehen werden. Und nicht nur das: während man ein Lied sucht, in dessen Text der Begriff "Baby" vorkommt wird man urplötzlich mit den Abgründen menschlichen Daseins konfrontiert.
Ich denke, Sie wissen das auch und ich möchte Ihre Zeit nicht mit einer langen Liste von Details in Anspruch nehmen. Ich möchte nur noch eine sich nicht auf Vollständigkeit berufende Aufzählung von Gesetzesverletzungen aufführen, die ich wahrgenommen habe und von denen ich denke, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht um die Menschen, vor allen Dingen Heranwachsende zu schützen:

Verherrlichung von Gewalt, Verstoß gegen die guten Sitten, Menschenrechtsverletzungen, Angriff auf die Würde von Menschen, Verrohung, Jugendgefährdung, Anstiftung zu kriminellen Handlungen, sexueller Missbrauch von Neugeborenen, Misshandlung Schutzbefohlener, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, usw..

Wie kann das sein, dass Neugeborene direkt aus den Kliniken vom Pflegepersonal gefilmt werden und dabei bewusst die Genitalien in den Fokus genommen werden ("Funny Videos")? Tiere gequält werden, Sodomie gezeigt wird?
Ich möchte gar nicht auf all das eingehen, was ich bei ganz "normalem" Gebrauch, d.h. ohne gezielt nach solchen Inhalten gesucht zu haben, unfreiwillig "entdeckt" habe.

You Tube gehört in seine Schranken gewiesen und ich sehe es als Ihre Aufgabe an, dass Sie unser hier geltendes Recht auch in der virtuellen Welt durchsetzen. Bitte machen Sie sich perönlich ein Bild von diesem gefährlichen Portal und bitte tun Sie etwas dagegen, bevor das, was man dort sehen kann, die Toleranzschwelle soweit erhöht, bis niemand sich mehr daran stört! Wie schnell wird es Nachahmer finden und wieviele Vergewaltigungen an Schulen die mit dem Handy gefilmt werden können wir uns bei einer Tasse Kaffee noch ansehen? Wann wird es den ersten Mord auf dem Monitor geben? Unsere Werte werden hier ganz schnell außer Kraft gesetzt. Man muss sich dagegen doch wehren.

Ich und viele andere wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dem annehmen könnten. Nicht zuletzt Eltern von Neugeborenen, die ihr geliebtes Baby in guten Händen wähnen und unter Umständen nie etwas davon erfahren, dass man dieses Würmchen missbraucht. Denn nichts anderes ist es; ein sexueller Missbrauch an Neugeborenen vor Millionen von Zuschauern im weltweiten Netz!

Mit freundlichen Grüßen
M.Schnatz

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. Juni 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schnatz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Internet birgt Chancen und Gefahren. Auch die von Ihnen beschriebenen Fälle, von denen manche strafbar sein können. Besteht ein solcher Verdacht, müssen in der Regel die Staatsanwaltschaften ermitteln. Das gilt auch für das Internet. Sei es Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Verbreitung pornographischer Schriften etc. - “digital“ begangenen Taten droht reale Strafe.

Das Bundeskriminalamt erkundet ständig Tausende Webseiten, ist auf “Streife im Netz“. Doch während die Täter weltweit agieren, sind deutsche Ermittler oft auf Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Die Bundesregierung begegnet diesem Problem. So hat Deutschland das Übereinkommen über Datennetzkriminalität unterzeichnet, das relevante Straftatbestände in der Europäischen Union harmonisieren soll.

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Jugendschutz. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann Seiten auf den Index setzen, die dann aus Suchmaschinen entfernt werden. Auch die “Kommission für Jugendmedienschutz“ der Länder bekämpft jugendgefährdende Inhalte.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Internetkriminalität:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_165126/Internet/Content...

Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung:
http://www.bmj.de/enid/2bdf4a8c9b2f5aeebf0c08d128aa6c4b,1...

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jug...

Kommission für Jugendmedienschutz:
http://www.kjm-online.de/public/kjm

Nützliche Adressen:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jug...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung