Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Wirtschaft
Zeitverträge nach dem Studium
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Ich habe zwei erwachsene Kinder, die beide studieren. Doch ich mache mir große Sorgen um ihre berufliche Zukunft, denn in der Wirtschaft hat sich die Unart von Beschäftigung unter Zeitverträgen breit gemacht. Mittlerweile ist es in Firmen Normalität, vor allem um die Gewinne noch mehr zu steigern und vielleicht auch, um sich Arbeitnehmer gefügiger zu machen, aber für junge Berufsanfänger ein großes Problem.
Wie sollen sie ihre Zukunft planen? Unsicherheit bezüglich des Arbeitsplatzes ist kein guter Ratgeber hinsichtlich Familienplanung. Viele Arbeitnehmer unter Zeitvertrag müssen sich eine zweite Beschäftigung suchen, weil der erste Job kaum die hohe Miete bezahlt. Wie soll davon eine Familie ernährt werden?
Deutschland ist kein übermäßig kinderfreundliches Land. Die Bildung ist nicht gerade die allerbeste und die Chancen für junge Berufsanfänger werden nun auch noch geringer. So kann man der sinkenden Geburtenrate nachhelfen.
Sehen Sie hier eine Möglichkeit, der Wirtschaft ein wenig auf die Finger zu schauen und diese Unart dem immer höher werdenden Anteil an Zeitverträgen entgegenzuwirken? Natürlich sind die Arbeitslosenzahlen derzeit ideal. Aber zu welchem Preis?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Kommentare (3)Schließen
am 31. März 2017
1.
am 31. März 2017
2.
am 03. April 2017
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.