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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
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- Abstimmung beendet und archiviert
Soziales
Zu kurze Klagefristen bei Kündigungen
Sehr geehrte Frau Merkel,
als Berater in einem Jobcenter sehen meine Kollegen und ich immer häufiger Hartz 4-Empfänger, die ohne Angabe von Gründen vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Oftmals behaupten die Betroffenen, sie haben sich nichts zu schulden kommen lassen und akzeptieren die Kündigung.
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Da das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) bei der Antragstellung rückwirkend ab dem 1. Kalendertag des Monats gezahlt wird, kommen Arbeitslose meist erst am Monatsende ins Jobcenter. Dann ist es oft zu spät für eine Beratung bei uns und erst recht für eine Kündigungsschutzklage, da eine Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Hier entgehen dem Steuerzahler nicht selten drei Monatsgehälter, da es für Hartz 4-Empfänger keine Arbeitslosengeldsperre gibt.
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Warum kann keine längere Frist für Kündigungsschutzklagen gesetzlich geregelt werden? Drei Wochen sind meines Erachtens allein deshalb nicht mehr zeitgemäß, weil es in Deutschland zunehmend arbeitslose Migranten gibt, die weder Deutsch sprechen noch sich mit den deutschen Gesetzen auskennen.
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Mit freundlichen Grüßen
R. Schumann
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am 09. Januar 2014
1.
am 09. Januar 2014
2.
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