Sehr geehrter Herr Neufert,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wenn ein Elternteil nicht seinen Unterhaltspflichten nachkommt, stellt das für die Betroffenen eine sehr schwierige Situation dar. Generell steht das Kindeswohl im Mittelpunkt des Handelns der Bundesregierung: Kein Kind in Deutschland soll in finanzielle Not geraten.
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil für das Kind nicht ausreichend sorgt, springt bis zum zwölften Lebensjahr die sogenannte Unterhaltsvorschusskasse ein. Die Zahlungen sind Vorschüsse: Der unterhaltspflichtige Elternteil soll dadurch nicht entlastet werden. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den leistungspflichtigen Elternteil gehen auf das Land über. Es macht diese Ansprüche dann geltend und kann sie auch einklagen. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss Leistungen zurückzahlen, die die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt hat.
Der Staat ist somit auch im Interesse der Steuerzahler bemüht, dass die Unterhaltspflichtigen ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. So besteht für sie eine gesteigerte "Erwerbsobliegenheit". Das heißt, dass sie alles tun müssen, um den Unterhaltsbedarf ihres Kindes zu sichern. Sollten sie zum Beispiel ohne Arbeit sein, müssen Sie mehr Bewerbungen nachweisen als sonstige Arbeitssuchende.
Bei der Unterhaltspflicht gibt es allerdings Grenzen. Wer nicht in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern, also zum Beispiel Hartz IV bezieht, ist nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Bundesregierung keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen kann. Rechtsbeistand für Unterhaltsrecht oder Insolvenzforderungen finden Sie beispielsweise bei einem Fachanwalt. Die Rechtsanwaltskammer kann bei der Suche nach einem Fachanwalt helfen.
Ihre örtlich zuständige Kammer finden Sie hier: http://www.brak.de/die-brak/regionale-kammern/adressen-de...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 27. Juli 2013
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am 08. August 2013
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am 09. August 2013
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am 10. August 2013
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