Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Aufgrund der Gefährdungslage auch in Deutschland hat die Bundesregierung viel getan, um Anschläge zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen.
Im Haushalt für 2017 sind bis 2020 mehr als 4.000 zusätzliche Stellen und mehr als 800 Millionen Euro Personal- und Sachmittel für die Sicherheitsbehörden des Bundes vorgesehen. Damit sind die deutschen Sicherheitsbehörden gut aufgestellt, Gefahren zu begegnen. Die Bundesregierung prüft kontinuierlich, wie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern ist. Bereits Ende 2016 sind mehrere Gesetzentwürfe beschlossen worden, mit denen u.a. durch eine bessere Videoüberwachung das Sicherheitsniveau in Deutschland weiter erhöht wird.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12...
Hinzu kommen verschärfte Wohnsitzauflagen, erleichterte Voraussetzungen für Abschiebehaft und schärfere Überwachung ausreisepflichtiger Asylbewerber.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2017...
Auch im Asyl- und im Aufenthaltsrecht gibt es neue gesetzliche Bestimmungen. So ist die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtert worden. Eine Verschärfung der Regeln für ausreisepflichtige Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht, tritt in Kürze in Kraft.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, die Sicherheit für alle zu gewährleisten. Dies ist ein besonderes Anliegen der Bundeskanzlerin, die am Tag der Inneren Sicherheit am 26. April betont hat: „Ich kann Ihnen als Bundeskanzlerin und damit auch als Verantwortliche für die Bundesregierung nicht versprechen, dass wir keine Bedrohungen zu gewärtigen haben. Diese sind da; und sie sind nicht nur national lokalisiert. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Was ich Ihnen aber versprechen kann, ist, dass wir uns vor den Herausforderungen nicht beugen, sondern sie mutig angehen – dass wir da, wo neu gedacht werden muss, bereit sind, neu zu denken; und zwar immer in dem Bewusstsein, dass Freiheit und Sicherheit aufs Engste zusammengehören und dass wir als Staat, damit Menschen in Freiheit leben können, Sicherheit gewährleisten müssen.“
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2017/04/20...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 31. Mai 2017
1.
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