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Abstimmungszeit beendet
Autor Dennis Heine am 02. Juli 2012
14438 Leser · 6 Kommentare

Gesundheit

Zwangseinweisungen in Psych. Einr. nur durch Verleumdng

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe es des Öfteren gehört, dass Menschen festgehalten, Ihrer Freiheit beraubt wurden (in Psychiatrischen Einrichtungen), nur weil die Psychiater "noch nicht wussen" ob derjenige eine Gefahr darstellt - Und dabei rede ich von Geistig komplett normalen Menschen, die zB jetzt Medizin studieren, ohne vorher Psychiatrische Behandlung erfahren zu haben, dabei aber sehr wohl festgehalten wurden, weil die Psychiater sich eben nicht sicher waren, wer von beiden jetzt die Wahrheit sagt. Das ist eine EINDEUTIGE grundrechtsverletzung, die ich schon bei mehreren Menschen feststellen konnte. Die übrigens alle im nachhinein (SIE WUREDEN DEFINITIV ZUN UNRECHT FESTGEHALTEN) als "Normal" diagnostiziert wurden. Dennoch hat debei definitv eine Grundrechtsverletzung stattgefunden.

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Hans-Jürgen Ahlers
    am 05. Juli 2012
    1.

    Als Schuldnerberater hatte ich einmal einen Klienten, der wegen eines unrechtmäßigen Aufenthaltes in der Psychiatrie überschuldet war und deshalb meine Hilfe benötigte. Er schilderte mir, was vor Jahrzehnten passiert war: Er hatte sich um die freigewordene Chefstelle seiner Firma beworben. Seine zwei Konkurrenten riefen daraufhin beim Gesundheitsamt an und teilten dessen Leiter (inzwischen verstorben) mit: "Wir haben einen Kollegen, der ist verrückt. Der muss unbedingt untersucht werden."

    Damals war eine Zwangseinweisung zur Untersuchung in die Psychiatrie noch möglich. Der Mann war deshalb wohl außer sich. Heute wäre das ein Mobbing-Fall. Damals war es noch möglich, dass die "Irrenhäuser" ihre Betten selbst füllen durften. Heute ist das für uns Steuerzahler zu teuer. Wer aber versucht, sich das Leben zu nehmen und das mißlingt, muss damit rechnen, dass er dort landet. Harmlose Fälle werden dann in offene Häuser überwiesen, wo sie gut betreut werden.

    Depression ist eine Volkskrankheit geworden. Ursache: Seit 1974 verstoßen unser Bundestag und Bundesverfassungsgericht gegen den Artikel 12 unseres Grundgesetzes (GG). Der lautet u.a.: "Alle Deutschen haben das Recht, Ihren Arbeitsplatz frei zu wählen." Das ist theoretisch aber nur möglich, wenn es mehr offene Arbeitsstellen als Arbeitslose gibt.

    Unsere von uns Steuerzahlern bezahlten Ökonomieprofessoren interessiert das aber nicht, weil sie als Beamte nicht arbeitslos werden können. Sie legen die Freiheit der Lehre in Artikel 5 GG als Narrenfreiheit aus, obwohl dort auch dieser Satz steht: "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Leider regieren in Deutschland die "Fachidioten" mit. Folge: Immer mehr Menschen werden seelisch krank.

  2. Autor Dennis Heine
    am 15. Juli 2012
    2.

    Allgemeines Vorgehen:
    -Man wird eingewiesen (freiwillig)
    -Dabei wird einem Versprochen, dass man jederzeit gehen kann. (Ganz klar Lüge)
    -Dann wird man 14 Tage Eingesperrt, JEDER Patient.
    -Wenn man dann raus will, wird einem gesagt, dass das
    "nicht gehe" weil das so allgemeines vorgehen sei. (bis man sich
    sicher ist, dass die Patienten keine Gefahr darstellen)
    -Wenn man einen Richter verlangt, wird einem mit Zwangseinweisung
    gedroht, JEDEM Patienten. (Ganz klare Straftat).

  3. Autor Dennis Heine
    am 15. Juli 2012
    3.

    Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
    anscheinend haben auch andere diese Erfahrungen gemacht:
    http://www.zwangspsychiatrie.de/erste-hilfe/zwangseingewi...

    Dies sind ganz klare misstände in Deutschland die so nicht zu tollerieren sind.

  4. Autor Dennis Heine
    am 18. Juli 2012
    4.

    @Hans-Jürgen Ahlers
    Das Einbestellen eines Betreuers ist de fakto eine Entmündigung.
    "Wer aber versucht, sich das Leben zu nehmen und das mißlingt, muss damit rechnen, dass er dort landet. Harmlose Fälle werden dann in offene Häuser überwiesen, wo sie gut betreut werden. "
    das ist jetzt aber eine schöne traumwelt, in der sie da leben - leider wird man heutzutage wegen bedeutend weniger in die psychiatrie eingewiesen.

  5. Autor Dennis Heine
    am 23. Juli 2012
    5.

    @Hans-Jürgen Ahlers
    habe ihren Beitrag gerade erst richtig gelesen.
    Wenn man in die Geschlossene eingewiesen wird, heist das doch nur, dass man in Fluchtgefahr ist.
    Das hat de fakto nicht mit der wirklichen Krankheit zu tun, sondern NUR mit einem einzigen Symptom.

  6. Autor Dennis Heine
    am 23. Juli 2012
    6.

    (ich war zwangseingewiesen, in der offenen - also scheinen nicht wirklich viel vom Thema zu wissen.)
    Das war auch so ne tolle Sache: Grund: Weil ich ein mal im Monat Ritalin über mehrere Tage hinweg genommen habe, und man mich deshalb auf Entzug setzen "musste" - mit einer Dauer von einem Monat.
    Tut mir leid- aber DAS ist für mich höhere logik. Oder willkür. Auf jeden Fall ist es sinnlos, jemanden über den Zeitraum hinweg auf Entzug zu setzen, in dem er sowieso nichts nimmt.

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