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Beantwortet
Autor Torben Steen am 21. Februar 2017
11578 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Zweigeteilte Laufbahn im Vollzugsdienst

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte ihnen folgende Frage stellen.

Durch die Reformen im Polizeivollzug in den letzten Jahren ist es, vor allem im Nordwesten Deutschlands, als Realschüler/in nicht mehr möglich, als Polizeimeisteranwärter/in eingestellt zu werden. Aufgrund der Zunahme der Einsätze und der veränderten Sicherheitslage ist diese Art der Personalpolitik nicht nachvollziehbar. Schon jetzt hat der öffentliche Dienst, insbesondere die Landespolizei der Länder, mit einem erheblichen Rückgang der Bewerberzahlen zu kämpfen. Dieser Trend wird sich in Hinblick auf die geburtenschwachen Jahrgänge und der starken wirtschaftlichen Lage in den nächsten Jahre noch verschlechtern.

Wieso setzten immer mehr Bundesländer auf die zweigeteilte Laufbahn, also dem Wegfall des mittleren Dienstes ?

Niedersachsen, Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und auch das BKA sind diesem Trend in den letzten Jahren gefolgt. Außerdem ist das Land Baden Württemberg auch daran, diese "Reform" durchzusetzten.

Durch diesen Trend verschließen sie vielen geeigneten Kandidaten den Weg in den Polizeivollzugsdienst.

Wenn man sich einmal überlegt, welche Tätigkeiten Polizeimeister/innen verrichten können ? Die Begleitung von Schwerlasttransportern oder die Verkehrskontrolle können vom mittleren Dienst erledigt werden. Wozu benötigt man Akademiker für diese Arbeit ?

Dieser Trend hin zu einer Akademisierung der Polizei ist besorgniserregend und führt dazu, dass es in den nächsten Jahren immer weniger qualifizierten Nachwuchs geben wird.

Abschließend möchte ich ihnen diese Frage stellen:

Ist ihnen ein schlechter Abiturient lieber als ein guter Realschüler ?

Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine qualifizierte Antwort von ihnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Torben Steen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. März 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Steen,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich sind die Bundesländer für ihre Polizeibehörden zuständig. In der Zuständigkeit des Bundes stehen die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA). Rechtsgrundlage für die Polizeiarbeit sind die Polizeigesetze des Bundes und der Länder.

Jedes Bundesland regelt eigenständig die Aufgaben und Befugnisse seiner Polizei. Das gilt auch für die Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst und die Gestaltung der Laufbahnen. Viele der von Ihnen genannten Beispiele betreffen Polizeibehörden der Länder. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu nicht Stellung nehmen können.

Gerne erläutern wie Ihnen aber die Voraussetzungen für die Einstellung bei der Bundespolizei. Sie stellt weiterhin Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren Polizeivollzugsdienst ein. Mit der aktuellen personellen Verstärkung der Sicherheitsbehörden des Bundes sind die Einstellungszahlen von Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Bundespolizei sogar deutlich gestiegen.

Zur Zeit befinden sich rund 5.000 Auszubildende in einem Ausbildungsgang für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei. Die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst dauert zweieinhalb Jahre und erfolgt in den Aus- und Fortbildungszentren der Bundespolizei sowie an den Einsatzdienststellen und in Abteilungen der Bundespolizei.

Voraussetzungen für eine Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst sind:

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand oder Hauptschulabschluss und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens zweijährig),
  • die Fähigkeit, sich in englischer Sprache verständigen zu können,
  • in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend),
  • Höchstalter 27 am Tag der Einstellung; Ausnahmen: Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung können bis zum Höchstalter von 35 Jahren eingestellt werden.

Im BKA besteht bereits seit Jahrzehnten eine zweigeteilte Laufbahn; eine Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst gab es im BKA bislang schon nicht. Voraussetzung für die Ausbildung zum Kriminalkommissar/in ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife (z.B. Mittlere Reife mit Berufsausbildung und Besuch einer Fachoberschule).

Das BKA bietet jedoch für Schüler/innen mit Mittlerer Reife zahlreiche nichtpolizeiliche Ausbildungsberufe an: www.bka.de .

Weitere Informationen zur Einstellung bei der Bundespolizei:
https://www.komm-zur-bundespolizei.de/bewerben/einstellun...

Informationen zu Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Oeffe...

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2017...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung