Sehr geehrte Frau Dornecker,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Nebeneinander von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) ist historisch gewachsen und hat eine lange Tradition. Beide folgen sehr unterschiedlichen Funktionsprinzipien. Eine einfache Zusammenlegung beider Versicherungsarten ist nicht möglich. Sie würde diverse verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Unter anderem die nach Grundrechten wie Gewerbefreiheit und Eigentumsschutz. Die Regierungskoalition hat sich deshalb im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 darauf verständigt, das plurale System und die Kassenvielfalt zu erhalten, zugleich aber für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu sorgen.
Die Gesundheitsreform fördert einen fairen Wettbewerb auch zwischen privaten Krankenversicherungen und der GKV. Dabei ist die Durchlässigkeit zwischen beiden größer geworden.
Mehr Wettbewerb und Transparenz sowie größere Eigenverantwortung im Gesundheitswesen werden immer wichtiger. Dafür sind mit der Gesundheitsreform – neben vielen Leistungsverbesserungen – Regelungen getroffen worden. Auch die Versicherten haben mehr Wahlfreiheit. Sie können – anders als früher – je nach ihren persönlichen Präferenzen wählen: zwischen verschiedenen Versorgungsformen (zum Beispiel integrierte Versorgung, Hausarzttarife). Zudem kann man sich, wenn man möchte, für Selbstbehalt- und Kostenerstattungstarife entscheiden. Und: Gesundheitsbewusstes Verhalten wird belohnt - mit niedrigen Zuzahlungen oder Boni.
Diese Veränderungen sind erforderlich, damit auch in Zukunft jede/r Versicherte unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen auf der Höhe des medizinischen Fortschritts und zu bezahlbaren Preisen versorgt werden kann. Dabei wird die Gesundheitsversorgung auf lange Sicht nicht billiger. Eine hochwertige medizinische Versorgung hat bereits heute ihren Preis. Gute Krankenhäuser, moderne Geräte, qualifiziertes und engagiertes medizinisches Personal sind nicht zum Nulltarif zu haben. Diese Kosten werden durch den medizinischen Fortschritt und die zunehmende Alterung unserer Bevölkerung weiter steigen.
Übrigens haben – anders als Sie annehmen - nicht nur privat Versicherte Anspruch auf eine Rechnung, wenn sie zum Arzt gehen. Gesetzlich Versicherte erhalten, wenn sie dies wünschen, eine Patientenquittung mit verständlichen Kosten- und Leistungsinformationen. So können alle Patienten nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Arzt oder Krankenhaus erbracht haben.
Sie sprechen weiterhin das Thema Arzneimittelpreise an. Deren Anstieg einzudämmen ist der Bundesregierung seit langem ein besonderes Anliegen. Sie hat mit mehreren Gesetzen, zuletzt mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), weitreichende Regelungen getroffen. So gibt es jetzt zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Krankenkassen mit Medikamentenherstellern Preisnachlässe vereinbaren und die Ärzte einbinden.
Dies soll einerseits sichern, dass die Versicherten Zugang zu Arzneimitteln haben. Andererseits muss die Arzneimittelversorgung finanzierbar bleiben. Das heißt, es wurden Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Arzneimittelausgaben nicht unbegrenzt steigen. Weitere Informationen dazu unter:
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168252/SharedDocs/Stan...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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