Der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge zur Abstimmung freigegeben werden. Die Abstimmung für Beiträge ist geschlossen. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor Karen Taylor am 18. November 2010
8208 Leser · 10 Stimmen (-0 / +10)

Entwicklungsfinanzierung

Gibt es verfassungsrechtliche Grundlagen für die Budgethilfe des BMZ?

Gibt es verfassungsrechtliche Grundlagen für die Budgethilfe des BMZ?
Mein Frage zielt auf die Tatsache ab, dass die Bundesrepublik Deutschland erhebliche Beträge für Budgethilfe ausgibt ( auch wenn Budgethilfe 2009 "nur" 11,5% der deutschen FZ ausmachte, was immerhin 7,88% der deutschen EZ waren). Wie erfolgen die Entscheidungsfindung und die Kontrolle der Mittelverwendung aus Sicht deutschen Verfassungsrechts? Wer nimmt die Ergebniskontrolle vor? Gibt es hier vielleicht Schnittstellen von deutschem Verfassungsrecht und Völkerrecht?
Wie wird sichergestellt, dass die Mittel sachgerecht eingesetzt werden und Zielvorgaben erfüllt werden? Gibt es solche Zielvorgaben in juristisch verbindlicher Form überhaupt?

+10

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dirk Niebel am 03. Januar 2011
Dirk Niebel

Sehr geehrte Frau Taylor,

einleitend möchte ich Ihnen gerne die aktuellen Zahlen über den Anteil der Budgetfinanzierung an der gesamten bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik nennen: Für das Jahr 2009 lag dieser Anteil bei 5,99 Prozent, für 2010 gehen wir laut Planzahlen von einem Anteil von rund 4 Prozent aus.

Ihre Fragen sind sehr komplex. Eine ausführliche Beantwortung würde den Rahmen dieses Forums leider bei weitem sprengen. Ich hoffe, Sie verstehen, dass ich mich daher darauf beschränken muss, Sie auf einige Dokumente hinzuweisen, die umfassend über den gesamten Themenbereich Budgethilfe informieren.
Zunächst empfehle ich Ihnen zwei Publikationen meines Ministeriums:

Grundlage für die deutsche Budgethilfe bilden die „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“, die auf der Bundeshaushaltsordnung aufbauen. Sie finden diese Leitlinien auf unserer BMZ-Website hier:

http://www.bmz.de/de/publikationen/reihen/strategiepapier...

Weitere Informationen zum Thema liefert Ihnen unser „Konzept zur Budgetfinanzierung im Rahmen der Programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung“, das Sie hier abrufen können:

http://www.bmz.de/de/publikationen/reihen/strategiepapier...

Das Konzept informiert unter anderem darüber, welche Voraussetzungen an die Zusage von Budgethilfe geknüpft werden und darüber, wie die Kontrollmaßnahmen gestaltet sind.

Bilaterale Verträge über die Finanzielle Zusammenarbeit, die die Ausgestaltung für einzelne Partnerländer regeln, finden Sie in Teil II des Bundesgesetzblattes, in dem völkerrechtliche Vereinbarungen veröffentlicht werden. Eine Datenbank mit Recherchemöglichkeiten finden Sie hier:
http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&...

Zuletzt möchte ich Sie noch auf die Studie „Budgethilfe in der Entwicklungszusammenarbeit der EU“ hinweisen, die Sie hier, auf der Website des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik finden:
http://www.die-gdi.de/CMS-Homepage/openwebcms3.nsf/(ynDK_...

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.