Aufgrund des Ministerpräsidentenwechsels in Sachsen-Anhalt werden keine weiteren Beiträge zur Abstimmung freigegeben werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Bestehende Anfragen und Antworten sind weiterhin sichtbar.

Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer dankt allen Nutzern der “direktzu Böhmer”-Plattform für Ihr Interesse und Ihre Aktivität.

Beantwortet
Autor Matthias Gellert am 02. November 2010
9779 Leser · 4 Stimmen (-0 / +4) · 0 Kommentare

Wirtschaft und Arbeit

200 offene Stellen und doch Hartz IV

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wie ist das Nachfolgende möglich?

Ein Mensch ist von Beruf Heizungs- und Sanitärinstallateur!
Eine Suchmaschine des Arbeitsamtes zeigt 200 offene Stellen für diesen Beruf in unmittelbarer Nähe des Wohnortes des Menschen an. Und trotzdem bezieht er gesund und munter Hartz IV!

Wann räumen Sie in der ARGE Merseburg auf?

Mit nicht sehr freundlichen Grüßen
Matthias Gellert

+4

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 03. Januar 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrter Herr Gellert,

eine Prüfung Ihres Suchlaufs nach Installateuren in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik auf der Internetseite der Jobbörse der Agentur für Arbeit ergab zwar die von Ihnen geschilderten 200 Treffer. Allerdings passten nur die ersten acht Suchergebnisse tatsächlich vollumfänglich auf den angegebenen Beruf. Die nachfolgenden Stellenangebote waren dem gesuchten Beruf lediglich (branchen-) ähnlich mit stetig abnehmender Tendenz. Gerade bei den nur ähnlichen Treffern waren des Öfteren zusätzliche Qualifikationen wie Schweißerpass u.ä. erforderlich, über die der hier Betroffene ggf. nicht verfügt. Ferner ist mir aufgefallen, dass als potentielle Arbeitgeber zu einem erheblichen Teil private Arbeitsvermittler sowie Personaldienstleister aufgelistet sind. Es ist daher auch möglich, dass der dahinter stehende Betrieb, bei dem die Arbeitsleistung letztlich erbracht werden soll, seinen Bedarf bei mehreren Personaldienstleistern und privaten Arbeitsvermittlern angezeigt hat und damit in der Summe tatsächlich weniger Einstellungsbedarf besteht, als es auf den ersten Blick erscheint.

Darüber hinaus muss der betreffende Bewerber die entsprechende Eignung aufweisen. Leider konnten die konkreten Gründe, die einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung bislang im Wege standen, nicht geprüft werden, da der Arbeitsuchende, um den es hier geht, nicht benannt wurde. Häufig liegen jedoch insbesondere bei Langzeitarbeitslosen eine Vielzahl von Vermittlungshemmnissen vor, die eine zügige Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt deutlich erschweren. So können gesundheitliche oder familiäre Einschränkungen die Vermittlung beeinträchtigen, aber auch ein fehlender Führerschein oder der Umstand, dass der Betroffene schon längere Zeit nicht mehr in seinem erlernten Beruf beschäftigt war und daher nicht über die aktuell notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

Ich bin mir jedoch sicher, dass der Eigenbetrieb für Arbeit des Landkreises Saalekreis die ihm gegebenen Möglichkeiten zur Eingliederung in Arbeit angemessen nutzt, sei es auf der einen Seite durch die Förderung einer Arbeitsaufnahme, auf der anderen Seite aber auch durch Sanktionen bei nicht gerechtfertigter Arbeitsablehnung. Der Eigenbetrieb für Arbeit hat mir berichtet, dass er in seinen Beratungsgesprächen mit den Arbeitsuchenden ausdrücklich auf den bei der Agentur für Arbeit verfügbaren Stellenpool hinweist, der auch seinen Kunden zugänglich ist. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb für Arbeit derzeit für den angesprochenen Branchenbereich zwei Maßnahmen für insgesamt 40 Arbeitsuchende organisiert.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer