Sehr geehrte Frau Precht,
inzwischen gelten in Deutschland in einigen Branchen Mindestlöhne, z.B.:
• Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,
• Baugewerbe
• Dachdeckerhandwerk
• Elektrohandwerke
• Gebäudereinigungsleistungen
• Maler- und Lackiererhandwerk
• Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
• Pflegedienste.
Für weitere Branchen – z.B. für die Zeitarbeit - sind Mindestlöhne in Vorbereitung, und das finde ich auch richtig.
Ich muss allerdings sagen, dass ich gegen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn bin. Für das Aushandeln von Löhnen und Gehältern sind in Deutschland die Gewerkschaften und Arbeitgeber zuständig, dabei sollte es auch bleiben. Möglicherweise würde ein zu „hoher“ Mindestlohn manche Betriebe auch überfordern und damit Arbeitsplätze kosten.
Gleichzeitig bin ich aber der Auffassung, dass im Osten zukünftig höhere Löhne gezahlt werden müssen, weil wir sonst das Problem der Abwanderung nicht in den Griff bekommen werden.
Was Ihre persönliche Situation angeht, so schreiben Sie, dass Sie mit einem 30-h-Job ein „geringes Gehalt“ bekommen. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass Ihr Einkommen nur im Vergleich zu einem Vollzeit-Einkommen angemessen beurteilt werden könnte. Ohne die Einzelheiten Ihrer Situation beurteilen zu können: es könnte Sinn machen, die Aufstockung Ihres Einkommens durch Leistungen der Arbeitsagentur prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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