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Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer dankt allen Nutzern der “direktzu Böhmer”-Plattform für Ihr Interesse und Ihre Aktivität.

Beantwortet
Autor Torsten Maue am 30. November 2010
14322 Leser · 18 Stimmen (-0 / +18) · 0 Kommentare

Kultur und Bildung

Jugendschutzmedienstaatsvertrag ab 2011

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Böhmer,

wie ich heute erfahren habe, hat nun auch das Land Nordrhein-Westfalen den Jugendschutzmedienstaatsvertrag (JMSTV) ratifiziert, sodaß dieser zum 01.01.2011 in Kraft treten kann.

Grundsätzlich ist nichts gegen Jugendschutz einzuwenden.

Für mich als Betreiber zahlreicher Webseiten stellt sich jedoch die Frage wie diese Art der Kennzeichnung erfolgen soll. Es gibt zu keinerlei Vorgaben und zahlreiche Tests haben ergeben, daß ohne Fachstudium es für den normalen Webmaster faktisch nicht möglich ist eine korrekte Einstufung seiner Seite vorzunehmen.

Mit dem JMSTV steht das freie Internet in Deutschland auf dem Spiel. Zahlreiche kleine Weblogs und private Webseiten sind hier in ihrer Existenz gefährdet.

Durch diese Rechtsunklarheit besteht die große Gefahr, daß ab 01.01.2011 das deutsche Internet wieder zum Spielball von Abmahnanwälten. Kleine Webseitenbetreiber sind dadurch ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet.

Sogar der Wegzug von Webseitenbetreibern aus Deutschland kann dieser JMSTV zur Folge haben, was dann auch zu Steuereinnahmeverlusten für Bund, Länder und Kommunen führen kann und auch Arbeitsplätze in Deutschland sind dadurch gefährdet und können damit den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands massiv gefährden.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich möchte Sie bitten sich dafür einzusetzen, daß der JMSTV in seiner jetzigen Form so nicht zur Anwendung gelangt, denn dadurch ist die weitere Existenz eines freien Internets in Deutschland nicht mehr möglich.

Ist das das Ziel deutscher Politik?

Herr Ministerpräsident Böhmer,

meine Fragen an Sie:

Wie soll die Umsetzung des JMSTV eigentlich praktisch aussehen?

Wie soll die Umsetzung für kleine Webmaster rechtssicher erfolgen, ohne daß diese Webmaster mit umfangreichen Kosten dafür zu rechnen haben und sich stattdessen aus dem Internet zurückziehen?

Wieso werden derartige rechtliche Verordnungen festgelegt, ohne die unmittelbar Betroffenen dazu befragen und in die Arbeit einzubinden?

Ich würde mich sehr freuen, zu diesem für viele Menschen sehr wichtigen Sachverhalt, von Ihnen eine Antwort zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Maue
-Webmaster, Blogger und Internetunternehmer aus Magdeburg-

+18

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 03. Januar 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrter Herr Maue,

meine Antwort fällt kurz aus. Da der nordrhein-westfälische Landtag den Staatsvertrag nicht ratifiziert hat, wird er nicht in Kraft treten. Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage. Die von Ihnen vorgetragenen Befürchtungen bzw. die von Ihnen gestellten Fragen sind damit gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer