Sehr geehrter Herr Liermann,
für die Landesregierung und den Landtag stand am Beginn dieser Wahlperiode außer Frage: Die künftigen Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt müssen so zugeschnitten sein, dass die Städte und Gemeinden dauerhaft lebensfähig sind und ihre Angelegenheiten auch in Zukunft selbst regeln können – trotz sinkender Einwohnerzahlen und trotz geringerer Einnahmen des Landes. Und es war klar, dass die kleinteiligen Gemeindestrukturen, die in den deutschen Flächenländern andernorts keinen Bestand haben, in Sachsen-Anhalt nicht konserviert werden könnten. Über den Weg, wie man zu leistungsfähigeren Gemeinden kommt, mussten sich die Koalitionsparteien CDU und SPD allerdings verständigen, und es gehört zu den Erfolgen dieser Legislaturperiode, dass die Einigung in einer so schwierigen Frage gelungen ist.
Das Ergebnis kann sich, so meine ich, sehen lassen: Mehr als 85 Prozent aller Gemeinden haben sich freiwillig und zu selbst festgelegten Bedingungen zusammengeschlossen. Sie haben allerdings recht: Die Gemeinden im Gebiet der mittlerweile gebildeten Stadt Zahna-Elster gehörten nicht dazu.
Im Gesetzentwurf der Landesregierung hieß es: „Die Schaffung einer neuen Struktur im Wege der Neubildung statt einer Eingemeindung in die Stadt Zahna dient damit auch einer Befriedung der konträren Positionen vor Ort, welche durch einen vollständigen Neuanfang erreicht werden kann. Die Gemeinden können auf Augenhöhe aufeinander zugehen und die Organe der Stadt Zahna-Elster werden von allen Beteiligten legitimiert. Dies dürfte für die bürgerlich-demokratische Teilhabe an den Belangen des Gemeinwesens von wesentlicher Bedeutung für die kommunale Selbstverwaltung sein.“ Und weiter: „Betreffs des angeführten Argumentes, dass mit der Entstehung der großen Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming Probleme und Spannungen aufkamen, welche teilweise bis zum heutigen Tage nicht überwunden sind, ist anzuführen, dass die Bildung der Einheitsgemeinde auch unter der Prämisse erfolgt, dass in den größeren Strukturen gerade die Lokalegoismen überwunden werden können.“ Diesen Argumenten hat sich eine deutliche Mehrheit der Landtagsabgeordneten angeschlossen.
Ich hoffe, dass alle Beteiligten jetzt die Chance ergreifen, in den neu gebildeten Organen das Beste für die neue Einheitsgemeinde und zugleich das Beste für den eigenen Ort zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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