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Beantwortet
Autor Beate Schmidt am 11. Januar 2011
8031 Leser · 3 Stimmen (-1 / +2) · 0 Kommentare

Gesundheit und Soziales

Elternbeitrag für Kita

Sehr geehrter Prof. Dr. Böhmer,

ich bin 33 Jahre alt, verheiratet und Mutter von zwei Kindern (4 u. 12 Jahre alt). Mein Mann und ich wir sind Berufstätig, er Vollzeit und ich arbeite Teilzeit. Heute bekam ich in der Kita den neuen Gebührenbescheid von 2011 mit, wo sich der Betrag für einen Halbtagsplatz von 100,00€ auf 105,00€ erhöht hat. Ich brauch für meine Tochter keinen Halbtagsplatz, da sie wöchentlich nur für 18 Std. die Kita besucht, dennoch muss ich diesen Platz voll bezahlen. In dem Fall gehe ich nur für die Kitagebühren, für Auto und Benzin um auf Arbeit zu kommen arbeiten. Da wir keinen Anspruch auf ALG2 haben, muss ich das bezahlen. Also werden die Leute die Arbeiten gehen wieder einmal bestraft.

Wo ist in diesem Staat die Gerechtigkeit???
Was kann ich noch machen? Dem Träger der Einrichtung interessiert es nicht.

Ich würde mich auf eine positive Antwort von Ihnen sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

+1

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Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 10. März 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich entnehme Ihr mit einer gewissen Genugtuung, dass auch Ihre Familie die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt wertschätzt und nutzt, damit Familie und Beruf in Einklang gebracht werden können. Und dennoch sind Sie nicht einverstanden mit den vor Ort festgesetzten Elternbeiträgen. Ich kann nicht einschätzen, ob Ihr Kita-Träger eine den gewiss sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Eltern wirklich gerecht werdende Gebührenordnung erlassen hat oder nicht. Ich weiß aber, dass die Elternkuratorien in den Einrichtungen an den Gebührensatzungen zu beteiligen sind.

Insofern kann ich Ihnen raten, neben dem Dialog mit dem Kita-Träger immer auch das Gespräch in der Elternschaft – konkret mit dem Elternkuratorium – zu suchen und zu führen. Ich gebe aber auch zu bedenken, dass es laut Gesetz allein die beiden Kategorien Ganztagesbetreuung mit zehn Stunden am Tag oder Halbtagesbetreuung mit fünf Stunden werktäglich oder 25 Stunden in der Woche gibt. Sollten Sie Probleme haben, den Elternbeitrag zur Kinderbetreuung aus eigenem Aufkommen zu bestreiten, so empfehle ich Ihnen das vertrauensvolle Gespräch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt. Es gibt immer Möglichkeiten, dass der Staat Hilfen zur Erziehung leistet, wenn die Familie finanziell allein dazu nicht in der Lage ist.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer