Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich entnehme Ihr mit einer gewissen Genugtuung, dass auch Ihre Familie die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt wertschätzt und nutzt, damit Familie und Beruf in Einklang gebracht werden können. Und dennoch sind Sie nicht einverstanden mit den vor Ort festgesetzten Elternbeiträgen. Ich kann nicht einschätzen, ob Ihr Kita-Träger eine den gewiss sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Eltern wirklich gerecht werdende Gebührenordnung erlassen hat oder nicht. Ich weiß aber, dass die Elternkuratorien in den Einrichtungen an den Gebührensatzungen zu beteiligen sind.
Insofern kann ich Ihnen raten, neben dem Dialog mit dem Kita-Träger immer auch das Gespräch in der Elternschaft – konkret mit dem Elternkuratorium – zu suchen und zu führen. Ich gebe aber auch zu bedenken, dass es laut Gesetz allein die beiden Kategorien Ganztagesbetreuung mit zehn Stunden am Tag oder Halbtagesbetreuung mit fünf Stunden werktäglich oder 25 Stunden in der Woche gibt. Sollten Sie Probleme haben, den Elternbeitrag zur Kinderbetreuung aus eigenem Aufkommen zu bestreiten, so empfehle ich Ihnen das vertrauensvolle Gespräch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt. Es gibt immer Möglichkeiten, dass der Staat Hilfen zur Erziehung leistet, wenn die Familie finanziell allein dazu nicht in der Lage ist.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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