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Beantwortet
Autor Michaela Vogel am 11. März 2011
10916 Leser · 8 Stimmen (-0 / +8) · 1 Kommentar

Sonstige

Studieren mit Drillingen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wolfgang Böhmer,

ich bin 34 Jahre alt, verheiratet, habe 6-jährige Drillinge und bin seit Oktober 2010 arbeitslos.

Ab Oktober 2011 würde ich gern Sozialpädagogik an der FH in Magdeburg studieren, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Die Kinder sind jetzt soweit selbstständig, dass ich mich auf ein Studium konzentrieren kann.
Mit meiner kaufmännischen Ausbildung habe ich im Moment keine guten Chancen, einen passenden Job zu finden.
Außer dem Wohngeld beziehen wir keine Sozialleistungen.

Ich habe mich vorab beim Studentenwerk informiert, ob ich BAföG erhalte. Leider wurde mir mitgeteilt, das ich dafür nicht über 30 Jahre alt sein darf.

Nun weiss ich nicht, wie ich dieses Studium finanzieren kann.
Einen Bildungskredit erhalte ich auch nicht, da ich nach den ersten beiden Semestern schon 36 Jahre alt bin.

Es wäre schön, wenn es noch andere Möglichkeiten der Studienfinanzierung gäbe, ohne dass wir uns verschulden müssen.

Mit nur einem Gehalt ist es im Moment auch nicht sehr schön, da wir den Kinder alles versagen müssen.

Ich würde mich freuen, wenn sie mir noch andere Möglichkeiten nennen können mein Studium zu finanzieren, damit unsere finanzielle Familiensituation verbessert wird.

Vielen Dank im Voraus und

schöne Grüße

Michaela Vogel

+8

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Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 12. April 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrte Frau Vogel,

nachdem die 23. BAföG-Novelle im Oktober 2010 in Kraft getreten ist, besteht gerade für Auszubildende mit Kindern eine zusätzliche Möglichkeit, auch nach Vollendung des 30. Lebensjahres ein Studium aufzunehmen.

Der Gesetzgeber hat dazu in der Begründung ausgeführt: "Um die individuelle Entscheidung für die Familien- und Ausbildungsplanung zu erleichtern, wird auf den Kausalzusammenhang zwischen Kindererziehung und späterer Aufnahme der Ausbildung als bisher notwendige Voraussetzung für das Hinausschieben der Altersgrenze wegen Kindererziehungszeiten verzichtet."

Dazu wurde der §10 Abs. 3 Satz 1 BAföG ergänzt. Auszubildende, die ein eigenes Kind unter zehn Jahren erzogen haben, können die Altersgrenze um die Zeit überschreiten, in denen sie dabei bis höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig waren. Dabei müssen Erziehung des Kindes und nicht volle Erwerbstätigkeit nicht seit der Geburt des Kindes gegeben sein.

Ob in Ihrem Fall diese Voraussetzungen zutreffen, kann ich nicht abschließend beurteilen, ist bei Drillingen aber anzunehmen. Es kann auch nicht beurteilt werden, ob sich daraus die notwendigen vier Jahre ergeben. Dazu wäre es erforderlich, sich erneut im Studentenwerk Magdeburg beraten zu lassen. Da diese Gesetzesänderung erst für Antragsteller ab dem 29.10.2010 wirkt, ist es möglich, dass die Beratung darauf noch nicht abstellte.

Andere Möglichkeiten einer staatlichen Unterstützung mit einer Zuschussförderung bestehen nicht. Auch die von der KfW und anderen Banken aufgelegten Studienkredite (ausschließlich Darlehensförderung) halten an der Altersgrenze fest.

Insofern ist es tatsächlich sinnvoll, wenn Sie sich noch einmal an das Studentenwerk wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer


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