Sehr geehrter Herr Buchmann,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für die Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt. Zugleich bin ich froh, dass ich Ihre teils drastischen Befürchtungen im Folgenden zerstreuen kann. Es ist nicht so, dass das Land kein Geld für die außerschulische Jugendbildung landesweit tätiger Träger zur Verfügung stellt. Der Landtag hat mit dem Haushalt 2010/2011 abgesichert, dass für die Jahre 2011, 2012 und 2013 jeweils etwa 1,3 Millionen für die Arbeit von Jugendbildungsreferenten und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Dafür wurden so genannte Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht. Darüber hinaus stehen im Haushalt 2011 weitere Mittel bereit. Und diese Gelder werden auch ohne Abstriche eingesetzt. Die Jugendbildungsarbeit bekommt also für drei Jahre Planungssicherheit. Der Beginn der neuen Förderung verlief nicht optimal, da stimme ich Ihnen zu. Zugleich habe ich aber auch den Eindruck, dass wir es weniger mit einem inhaltlichen Konflikt zu tun haben, als vielmehr mit generellen Kommunikationsschwierigkeiten zwischen ehrenamtlich geführter Jugendarbeit und öffentlicher Verwaltung. Hier müssen wir auf beiden Seiten noch besser werden. Aber dennoch bleibt richtig: die Jugendbildungsarbeit landesweit tätiger Träger ist gesichert. Die Jugendverbände haben Anfang Januar definitive Finanzzusagen für die ersten Monatsraten erhalten. Das Geld kann also abgerufen werden. In den nächsten Tagen – bis spätestens Ende Februar – sollen die kompletten Bescheide für drei Jahre vorliegen. Insoweit gehe ich davon aus, dass keine Kündigungen von Fachkräften erforderlich waren und sind.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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