Sehr geehrter Herr Ahlf,
die A 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin, wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (5. FStrAbÄndG) vom 04.10.2004 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag im vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Damit besteht ein gesetzlicher Auftrag zur Planung und zum Bau dieser Bundesfernstraße.
Das Ressort von Herrn Minister Dr. Daehre kommt diesem Auftrag mit hohem fachlichen Engagement nach, und der Planungsstand im Land Sachsen-Anhalt ist sehr weit vorangeschritten. Derzeit laufen auf rd. 56 km der 97 km langen Gesamtstrecke in Sachsen-Anhalt die Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung. Für einen 7,5 km langen Abschnitt ist dieses Verfahren bereits abgeschlossen, und es wurde mit bauvorbereitenden Arbeiten begonnen. Für die restlichen rd. 33,5 km werden die Baurechtsverfahren im Jahr 2011 eingeleitet. Die Finanzierung des Projektes ist durch ein gemeinsames Konzept des Bundes mit den beteiligten Ländern gesichert.
Mit dem Bau der A 14 wird für die Altmark eine leistungsfähige Anbindung an das Bundesfernstraßennetz geschaffen. Damit verbessert sich nicht nur die Erreichbarkeit der Oberzentren und der damit verbundenen Versorgungsqualitäten wie bspw. Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge; auch die Chancen auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze erhöhen sich.
Nun ist es bei großen Infrastrukturmaßnahmen nicht immer einfach, die vielfach widersprüchlichen Interessenlagen zu berücksichtigen und auszugleichen. Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des Planfeststellungsverfahrens, alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen. In dem von Ihnen angesprochenen Abschnitt im Bereich der Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg hat das Landesverwaltungsamt als verfahrensführende Behörde alle im Ergebnis der Auslegung der Planunterlagen eingegangenen Einwendungen der Straßenbauverwaltung übergeben, und von dort aus wird zu den Einwendungen gegenüber dem Landesverwaltungsamt Stellung genommen. Auf Grund der Vielzahl der Einwendungen und der Komplexität nimmt die Bearbeitung einen gewissen Zeitraum in Anspruch.
Aktuell wird der Erörterungstermin mit den Einwendern vorbereitet, und im Anschluss dieses Termins trifft das Landesverwaltungsamt seine Abwägungsentscheidung im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses.
Im Hinblick auf Ihre Sorgen zum Schutz der Umwelt kann ich Ihnen versichern, dass die Planungen zur A 14 unter Berücksichtung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Umwelt- und Naturschutz sowie zum Artenschutz erfolgen. Zum Ausgleich des Eingriffes der Trasse in den Naturraum werden eine Vielzahl von hochwertigen und fachlich fundierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die nachhaltig einen positiven Beitrag zur Erhaltung von Lebensräumen von geschützten Pflanzen und Tieren in Sachsen-Anhalt leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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