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Beantwortet
Autor Theresa Karner am 02. September 2010
10044 Leser · 6 Stimmen (-1 / +5) · 0 Kommentare

Inneres

Atomkraft?

Sehr geehrter Herr Dr. Böhmer,

wie stehen Sie im Bezug auf die Nutzung der Kernenergie und wie werden/würden Sie im Bundesrat stimmen, sollte es zu einer Einbeziehung der Länder bei der Entscheidung kommen?

Mfg
T.K.

+4

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Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 08. November 2010
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrte Frau Karner,

ein ausgewogener Energiemix ist für jede Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung. Knapper werdende Ressourcen bei den fossilen Energieträgern machen das schmerzhaft deutlich. Seit Jahren setzt Sachsen-Anhalt deshalb auf die Erneuerbaren Energien. Davon profitieren Umwelt, Menschen und heimische Industrie gleichermaßen – die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigt, der Ausstoß von Kohlendioxid wird verringert und die Energieversorgung gesichert.

Erneuerbare Energien, die zur Erzeugung von Strom eingesetzt werden, wie Windkraft und Photovoltaik, sind derzeit jedoch weder grundlast- noch speicherfähig, weil sie uns nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen, denn sie sind abhängig von Wind und Wetter. Wir brauchen jedoch eine sichere, ausreichende und kostengünstige Stromversorgung. Das betrifft nicht nur die Haushalte, sondern auch die Industrie, die einen hohen Stromverbrauch hat und kostengünstig weiter produzieren muss.

Wenn aber die Grundlastversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien auf absehbare Zeit noch nicht sichergestellt werden kann, wie kann dann eine sichere, ausreichende und preiswerte Energieversorgung gewährleistet werden? Die Bundesregierung hat die Rolle der Atomkraft als zeitlich befristete Brückentechnologie definiert. Gleichzeitig hat sie entschieden, die großen Energieversorger am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beteiligen. Das ist ein klares Bekenntnis für die regenerativen Energieträger, von dem auch Sachsen-Anhalt, das Land der Erneuerbaren Energien, profitieren wird. Entscheidend wird sein, dass der Netzausbau weiter vorangetrieben wird.

Deshalb sehe ich keinen Grund, gegen die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke zu klagen. Im Übrigen könnte eine solche Verfassungsklage der Landesregierung auch nur dann eingereicht werden, wenn beide Koalitionäre zustimmen, wovon aber nicht auszugehen ist. Sollten am Ende jedoch die Verfassungsjuristen entscheiden, dass mit dieser Frage der Bundesrat beschäftigt werden muss, werden wir wie vereinbart das Abstimmungsverhalten mit unserem Koalitionspartner abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen