Sehr geehrter Herr Hansen,
tatsächlich haben verschiedene Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen – ihren Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eine zusätzliche „Bettensteuer“ zu erheben. Ein ganz ähnliches Instrument stellt übrigens die „Kurtaxe“ dar, die man in klassischen Urlaubsorten zahlt.
In Sachsen-Anhalt sind die Meinungen zur Erhebung einer solchen Steuer auf kommunaler Ebene geteilt. Während einige Kommunen offenbar beabsichtigen, eine „Bettensteuer“ zu erheben, haben andere diese Idee bereits verworfen.
Eine solche Entscheidung sollte von den Kommunalverantwortlichen verantwortungsvoll unter Abwägung des Für und Wider getroffen werden, da will ich mich als Ministerpräsident gar nicht einmischen.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es zu kurz gedacht wäre, mit einer „Bettensteuer“ lediglich kommunale Haushaltslöcher zu stopfen.
Ein „Re-Investment“ der so eingenommenen Gelder in kulturelle oder andere touristisch wertvolle Projekte könnte hingegen durchaus den Bürgern wie den Touristen nutzen. Es kommt also stets auf die Betrachtung des Einzelfalls an.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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