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Beantwortet
Autor Jan-Erik Hansen am 15. November 2010
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Finanzen

Bettensteuer - Ungeheuer?

Sehr geehrter Herr Böhmer,

die Kommunen sind pleite und jetzt sollen es die Touristen richten. Auf der Suche nach Geld für die öffentlichen Kassen liebäugelt zum Beispiel die Insel Rügen mit der Idee einer Art Bettensteuer: Danach könnten die Gemeinden von den Hotels und damit von den Urlaubern eine Gebühr pro Touristenbett kassieren. Die Stadt Weimar macht das seit fünf Jahren und auch Köln kassiert jetzt eine fünfprozentige Bettensteuer. Mecklenburg-Vorpommern lebt vom Tourismus und damit von dem Geld, dass die Touristen bei uns im Land ausgeben.

Meine Fragen an Sie wären.

1.Sollten diese Touristen mit einer Bettensteuer noch mehr zur Kasse bitten?

2. Wie ist Ihre Meinung zu diesem Vorschlag persönlich?

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Erik Hansen

+5

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 03. Januar 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrter Herr Hansen,

tatsächlich haben verschiedene Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen – ihren Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eine zusätzliche „Bettensteuer“ zu erheben. Ein ganz ähnliches Instrument stellt übrigens die „Kurtaxe“ dar, die man in klassischen Urlaubsorten zahlt.

In Sachsen-Anhalt sind die Meinungen zur Erhebung einer solchen Steuer auf kommunaler Ebene geteilt. Während einige Kommunen offenbar beabsichtigen, eine „Bettensteuer“ zu erheben, haben andere diese Idee bereits verworfen.

Eine solche Entscheidung sollte von den Kommunalverantwortlichen verantwortungsvoll unter Abwägung des Für und Wider getroffen werden, da will ich mich als Ministerpräsident gar nicht einmischen.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es zu kurz gedacht wäre, mit einer „Bettensteuer“ lediglich kommunale Haushaltslöcher zu stopfen.

Ein „Re-Investment“ der so eingenommenen Gelder in kulturelle oder andere touristisch wertvolle Projekte könnte hingegen durchaus den Bürgern wie den Touristen nutzen. Es kommt also stets auf die Betrachtung des Einzelfalls an.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer