Sehr geehrte Frau Menzel,
vielen Dank für Ihre Anfrage und zunächst auch einen herzlichen Dank an Sie, den Verein KALEB und das Familienzentrum Malzmühle in Schönebeck für die über Jahre währende engagierte und zumeist ehrenamtliche Arbeit im Interesse jener Menschen in unserer Mitte, denen es finanziell nicht so gut geht.
Bei dem von Ihnen geschilderten Fall geht es um eine Familie mit Drillingen, die für ihre Kinder Angebote der Kinderbetreuung wünscht. Wie Sie wissen, gibt es in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der Geburt an. Insofern empfehle ich die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt. Dort bekommt die Familie nicht nur Unterstützung auf der Suche nach einem geeigneten Platz, sondern auch Hilfestellung, wenn es um die Frage der Finanzierung geht.
Die Grundlage dafür bietet das Kinder- und Jugendhilferecht (Sozialgesetzbuch VIII). Der Paragraf 90 regelt eine mögliche pauschalierte Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Ich bin mir sicher, dass gemeinsam mit dem Jugendamt Lösungen für die Familie gefunden werden. Ich weiß auch, dass in nicht wenigen kommunalen Kita-Satzungen Regelungen enthalten sind, die eine Kostenminimierung für Eltern mit drei und mehr Kindern vorsehen. Aber auch darüber kann Sie gern die Kommune informieren. Ich wünsche im Interesse der Familie viel Erfolg,
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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