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Beantwortet
Autor Matthias Buchmann am 05. Januar 2011
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Kultur und Bildung

Kein Geld für die außerschulische Jugendbildung

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wie ich von der Webseite des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt erfuhr, gibt es für die Träger der außerschulischen Jugendbildung keine Fördermittel, weder für Bildungsmaßnahmen noch für die Bildungsreferenten. Die Jugendverbände hatten pünktlich zum 01.10.2010 ihre Anträge beim Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt eingereicht. Danach meldete sich die Verwaltung lange Zeit gar nicht. Seitens der Verbände gab es zahlreiche Anrufe beim Amt, um zu erfahren, wann mit den Zuwendungsverträgen für die Jahre 2011-2013 zu rechnen sei. Da hier keine verbindliche Reaktion des Landesjugendamtes zu erkennen war, mussten daher in den Jugendverbänden Mitte November erste vorbehaltliche Kündigungen der geförderten Referent/innen ausgesprochen werden.

Von Seiten des Landesjugendamtes wurde den Trägern nun auf Nachfrage mitgeteilt, dass die im Haushalt eingestellte Verpflichtungsermächtigung nicht für alle zu fördernden Personalstellen ausreichen werde und dass derzeitig keine fachlich inhaltliche Prüfung der Anträge möglich sei. Nun treffen seit wenigen Tagen bei den Jugendverbänden Schreiben ein, die eine Inaussichtstellung der Förderung für die o.g. Maßnahmen und Personalkosten einräumen. Diese erheben aber keinen Anspruch auf Verbindlichkeiten. Vielmehr sorgen sie dafür, dass die Verbände vor weiteren Risiken stehen.

Warum, lieber Herr Ministerpräsident, kann die Landesverwaltung trotz pünktlicher und fristgerechter Anträge nicht entsprechende Bewilligungen ausreichen? Warum wird den Verbänden dieser Umstand nicht seitens des Landesjugendamtes selbständig mitgeteilt, sondern muss durch die Träger erfragt werden? Wie sollen die Jugendverbände, die ja einen gesellschaftlichen Auftrag seitens des Landes bekommen haben, diesem nachkommen, wenn die dafür benötigten Ressourcen nicht bereit gestellt werden? Wie werden Sie dafür sorgen, dass diese Situation schnellstmöglich entwirrt und klare Verhältnisse geschaffen werden?

Sicher ist, dass mit einer derartigen Arbeit die Motivation der vielen ehrenamtlich engagierten Jugendlichen in den Verbänden, aber auch der professionell arbeitenden Pädagogen nicht gefördert wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Buchmann

+3

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Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 31. Januar 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrter Herr Buchmann,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für die Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt. Zugleich bin ich froh, dass ich Ihre teils drastischen Befürchtungen im Folgenden zerstreuen kann. Es ist nicht so, dass das Land kein Geld für die außerschulische Jugendbildung landesweit tätiger Träger zur Verfügung stellt. Der Landtag hat mit dem Haushalt 2010/2011 abgesichert, dass für die Jahre 2011, 2012 und 2013 jeweils etwa 1,3 Millionen für die Arbeit von Jugendbildungsreferenten und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Dafür wurden so genannte Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht. Darüber hinaus stehen im Haushalt 2011 weitere Mittel bereit. Und diese Gelder werden auch ohne Abstriche eingesetzt. Die Jugendbildungsarbeit bekommt also für drei Jahre Planungssicherheit. Der Beginn der neuen Förderung verlief nicht optimal, da stimme ich Ihnen zu. Zugleich habe ich aber auch den Eindruck, dass wir es weniger mit einem inhaltlichen Konflikt zu tun haben, als vielmehr mit generellen Kommunikationsschwierigkeiten zwischen ehrenamtlich geführter Jugendarbeit und öffentlicher Verwaltung. Hier müssen wir auf beiden Seiten noch besser werden. Aber dennoch bleibt richtig: die Jugendbildungsarbeit landesweit tätiger Träger ist gesichert. Die Jugendverbände haben Anfang Januar definitive Finanzzusagen für die ersten Monatsraten erhalten. Das Geld kann also abgerufen werden. In den nächsten Tagen – bis spätestens Ende Februar – sollen die kompletten Bescheide für drei Jahre vorliegen. Insoweit gehe ich davon aus, dass keine Kündigungen von Fachkräften erforderlich waren und sind.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer