Sehr geehrter Herr Hansen,
Sie haben den Vorgang aus dem so genannten „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler entnommen und daran drei Fragen geknüpft. Ich habe mich von den zuständigen Stellen ins Bild setzen lassen und will Ihre Fragen gern beantworten.
Zu Frage 1:
Das vom Bund der Steuerzahler aufgegriffene Beispiel kann nicht als Beleg für die Verschwendung von Steuergeldern angesehen werden.
Das Gebäude wurde nach längerem Leerstand für eine neue Nutzung hergerichtet, zu keinesfalls übersteigerten Renovierungskosten. Es handelte sich nämlich um ganz normale Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten incl. einer brandschutz-technischen Ertüchtigung. Vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten und auch während der Baudurchführung traten keine Geruchsbelästigungen auf. Erst nach dem Bezug nach Abschluss der Sanierung wurden diese Geruchsbelästigungen festgestellt. Einige Bedienstete klagten über Kopfschmerzen und über andere Beschwerden. Auf der Suche nach den Ursachen für die Geruchsbelästigungen wurden u.a. auch Bohrkerne aus der Fußbodenunterkonstruktion entnommen. Dabei wurden krebserregende Substanzen ermittelt. Obwohl diese sich in einem versiegelten Fußboden befinden, konnte das Landesamt für Verbraucherschutz gesundheitliche Restrisiken nicht ausschließen.
Aus Gründen der Fürsorgepflicht für die Bediensteten haben Finanz- und Bauminister entschieden, das gesamte Gebäude frei zu ziehen und die Beschäftigten in anderen Landesliegenschaften unterzubringen. Die Ursache für die Geruchsbelästigungen konnte leider auch durch mehrere Gutachten bisher nicht ermittelt werden.
Da die Geruchsbelästigungen erst nach der Sanierung festgestellt wurden und auch erst daraufhin Bohrkerne entnommen wurden, waren diese Probleme nicht im Vorfeld erkennbar. Deshalb ist der Vorwurf der Steuerverschwendung hier nicht begründet; im Gegenteil: bei weiteren Sanierungsarbeiten ohne Kenntnis der Ursachen wäre eine echte Steuerverschwendung eingetreten.
Zu Frage 2:
Die wichtigsten Maßnahmen gegen Steuergeldverschwendung bestehen in sparsamer Haushaltsführung, maximaler Transparenz und echtem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie konsequenter Verwendungsnachweisprüfung nach erfolgter Maßnahme. All das wird in Sachsen-Anhalt praktiziert, so dass ich mich nicht scheue zu sagen, dass in unserem Bundesland in aller Regel verantwortungsvoll mit Steuergeld umgegangen wird. Dennoch will ich nicht ausschließen, dass es in dem einen oder anderen Einzelfall zur Verschwendung von Steuergeldern gekommen ist – das jährliche Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler und die Prüfberichte des Landesrechnungshofes geben dafür Anhaltspunkte.
Zu Frage 3:
Was die Zukunft des derzeit geruchsbelasteten Gebäudes angeht, so sind verschiedene Alternativen denkbar, die aber derzeit nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden können. Sie dürfen aber sicher sein, dass hier auch künftig verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgegangen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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