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Beantwortet
Autor Jan-Erik Hansen am 01. November 2010
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Finanzen

„Schwarzbuch 2010“ – BdS- Steuerverschwendungen in Sachsen-Anhalt?!

Sehr geehrter Herr Böhmer

in dem „Schwarzbuch 2010“, herausgegeben vom Bund der Steuerzahler mit dem Untertitel „Die öffentliche Verschwendung“ wird folgenden Sachverhalt aus dem Jahr 2009 im Land Sachsen-Anhalt genannt, welcher nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt.

Nichtnutzbarer Neubau fürs Finanzministerium

Magdeburg. Nach Auszug des Magdeburger Straßenbauamts im Jahr 2006 aus einem Gebäude, das 1970 gebaut worden war, entdeckte das benachbarte Finanzministerium des Landes Bedarf an Büroflächen für 50 Mitarbeiter. Dazu musste nach fast 40-jähriger Nutzung das fünfgeschossige Haus erst einmal saniert werden. Immerhin 870.000 Euro kostete das. Doch kurz nach dem Einzug im Oktober 2008 klagten Mitarbeiter über üblen Geruch und Kopfschmerzen. Die Analyse der Raumluft brachte keine Aufklärung und lag innerhalb der Richtwerte. Bohrkerne aus dem Fußboden belegten dagegen krebserregende Substanzen unter dem Estrich des Fußbodens. Daher wurde im April 2009 das Haus geräumt. Die Mitarbeiter kamen in anderen Büros unter. Für nochmals 40.000 Euro suchten danach Experten weiter die Ursache des Gestanks. Sie kennen sie bis heute nicht. Eine erneute „Nachsanierung“ kam nicht mehr in Frage, und so fiel konsequenterweise die Entscheidung, das Gebäude nicht mehr zu nutzen. Es steht leer. Für seine weitere Verwendung soll es mehrere Alternativen geben. Endgültig ist noch nicht entschieden worden. Ein Anbau an das Hauptgebäude des Finanzministeriums soll nun neuen Büroraum schaffen. Kosten: 8 Mio. Euro. Das ging dem Finanzausschuss des Landtags dann doch zu weit. Er zeigte Realitätssinn und lehnte die Bereitstellung der Mittel ab. Seit eineinhalb Jahren arbeiten die 50 Mitarbeiter verteilt über mehrere Standorte in anderen Räumen der Landesbehörden. Vielleicht greift man die Anregung einzelner Mitglieder des Landtags-Finanzausschusses auf, es bei der Unterbringung in anderen Verwaltungsgebäuden zu belassen. Das würde dem Steuerzahler erneute Ausgaben ersparen.

Ich habe in diesem Zusammenhang folgenden Fragen an Sie zu dem beschriebenen Sachverhalt:

1. Sehen Sie dieses Beispiel auch als Verschwendung von Steuergeldern im Land Sachsen-Anhalt an?

2. Was tun Sie gegen eine Verschwendung von Steuergeldern im Land Sachsen-Anhalt?

3. Wie kann im aktuellen Beispiel so seitens des Landes Sachsen-Anhalt gehandelt werden, dass es möglichst zu keiner (weiteren) Verschwendung von Steuergeldern kommt?

Freundliche Grüße

Jan-Erik Hansen

+1

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 05. Januar 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrter Herr Hansen,

Sie haben den Vorgang aus dem so genannten „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler entnommen und daran drei Fragen geknüpft. Ich habe mich von den zuständigen Stellen ins Bild setzen lassen und will Ihre Fragen gern beantworten.

Zu Frage 1:
Das vom Bund der Steuerzahler aufgegriffene Beispiel kann nicht als Beleg für die Verschwendung von Steuergeldern angesehen werden.

Das Gebäude wurde nach längerem Leerstand für eine neue Nutzung hergerichtet, zu keinesfalls übersteigerten Renovierungskosten. Es handelte sich nämlich um ganz normale Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten incl. einer brandschutz-technischen Ertüchtigung. Vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten und auch während der Baudurchführung traten keine Geruchsbelästigungen auf. Erst nach dem Bezug nach Abschluss der Sanierung wurden diese Geruchsbelästigungen festgestellt. Einige Bedienstete klagten über Kopfschmerzen und über andere Beschwerden. Auf der Suche nach den Ursachen für die Geruchsbelästigungen wurden u.a. auch Bohrkerne aus der Fußbodenunterkonstruktion entnommen. Dabei wurden krebserregende Substanzen ermittelt. Obwohl diese sich in einem versiegelten Fußboden befinden, konnte das Landesamt für Verbraucherschutz gesundheitliche Restrisiken nicht ausschließen.

Aus Gründen der Fürsorgepflicht für die Bediensteten haben Finanz- und Bauminister entschieden, das gesamte Gebäude frei zu ziehen und die Beschäftigten in anderen Landesliegenschaften unterzubringen. Die Ursache für die Geruchsbelästigungen konnte leider auch durch mehrere Gutachten bisher nicht ermittelt werden.

Da die Geruchsbelästigungen erst nach der Sanierung festgestellt wurden und auch erst daraufhin Bohrkerne entnommen wurden, waren diese Probleme nicht im Vorfeld erkennbar. Deshalb ist der Vorwurf der Steuerverschwendung hier nicht begründet; im Gegenteil: bei weiteren Sanierungsarbeiten ohne Kenntnis der Ursachen wäre eine echte Steuerverschwendung eingetreten.

Zu Frage 2:
Die wichtigsten Maßnahmen gegen Steuergeldverschwendung bestehen in sparsamer Haushaltsführung, maximaler Transparenz und echtem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie konsequenter Verwendungsnachweisprüfung nach erfolgter Maßnahme. All das wird in Sachsen-Anhalt praktiziert, so dass ich mich nicht scheue zu sagen, dass in unserem Bundesland in aller Regel verantwortungsvoll mit Steuergeld umgegangen wird. Dennoch will ich nicht ausschließen, dass es in dem einen oder anderen Einzelfall zur Verschwendung von Steuergeldern gekommen ist – das jährliche Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler und die Prüfberichte des Landesrechnungshofes geben dafür Anhaltspunkte.

Zu Frage 3:
Was die Zukunft des derzeit geruchsbelasteten Gebäudes angeht, so sind verschiedene Alternativen denkbar, die aber derzeit nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden können. Sie dürfen aber sicher sein, dass hier auch künftig verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer