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Beantwortet
Autor Sieglinde Menzel am 02. Dezember 2010
8610 Leser · 3 Stimmen (-1 / +2) · 0 Kommentare

Gesundheit und Soziales

Drillinge: Finanzielle Hilfe für Familien

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen. Wir kümmern uns als KALEB e. V ."WIEGE" um Schwangere und Familien.
Eine Familie mit Drillingen, die keine Hartz IV Empfänger sind, konnten wir kurzzeitig finanziell über Spendengelder etwas unterstützen.

Die Mutter möchte wieder arbeiten. Der mögliche Kindergartenplatz kostet aber viel (die Kinder sind 2 Jahre alt), weil die Arbeitszeit bis 18.00 Uhr geht. Das Elterngeld ist ausgelaufen und es gibt keinen Zuschuss in irgendeiner Weise. Der Vater arbeitet auf Montage, und es ist bewundernswert, wie die Familie liebevoll die Kinder versorgt.

Wo kann es für solche Familien eine finanzielle Hilfe
geben?

Für einen Hinweis wären die Eltern und auch wir als Verein sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Menzel
Vorsitzende von KALEB e. V. "WIEGE"
Regionalgruppe Schönebeck (Elbe )
im Famiienzentrum "Malzmühle "

+1

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Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 05. Januar 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrte Frau Menzel,

vielen Dank für Ihre Anfrage und zunächst auch einen herzlichen Dank an Sie, den Verein KALEB und das Familienzentrum Malzmühle in Schönebeck für die über Jahre währende engagierte und zumeist ehrenamtliche Arbeit im Interesse jener Menschen in unserer Mitte, denen es finanziell nicht so gut geht.

Bei dem von Ihnen geschilderten Fall geht es um eine Familie mit Drillingen, die für ihre Kinder Angebote der Kinderbetreuung wünscht. Wie Sie wissen, gibt es in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der Geburt an. Insofern empfehle ich die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt. Dort bekommt die Familie nicht nur Unterstützung auf der Suche nach einem geeigneten Platz, sondern auch Hilfestellung, wenn es um die Frage der Finanzierung geht.

Die Grundlage dafür bietet das Kinder- und Jugendhilferecht (Sozialgesetzbuch VIII). Der Paragraf 90 regelt eine mögliche pauschalierte Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Ich bin mir sicher, dass gemeinsam mit dem Jugendamt Lösungen für die Familie gefunden werden. Ich weiß auch, dass in nicht wenigen kommunalen Kita-Satzungen Regelungen enthalten sind, die eine Kostenminimierung für Eltern mit drei und mehr Kindern vorsehen. Aber auch darüber kann Sie gern die Kommune informieren. Ich wünsche im Interesse der Familie viel Erfolg,

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer