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Autor Georg Heckert am 04. Februar 2010
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Sonstige

Wiedereinführung des Buß - und Bettages

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident

In der Diskussion, ob und wie ein Buß- und Bettag als Feiertag reaktiviert werden kann, drehen sich die Gedanken meist darum, dass dem Arbeitgeber keine Nachteile daraus erwachsen. Dass aber auch der Arbeitnehmer durch die gängige Feiertagsregelung Nachteile hat, darüber wird weniger geredet. Denn dann müsste im Jahr 2010 der Arbeitnehmer drei zusätzliche Urlaubstage bekommen, denn er trägt zu zusätzlichem Wirtschaftswachstum bei an Feiertagen, die sowieso Wochenende wären: 01.01.10 (kein voller Arbeitstag), 01.05.10, 25.12.10, 26.12.10. So oder ähnlich ist es auch in anderen Jahren, siehe z.B. 2008 (Schalttag (29.02.08) , 1.Mai gleichzeitig den Christi- Himmelfahrtstag, ferner fiel der Dreikönigstag 2008 auf einen Sonntag.)
In anderen Ländern wird bei einer solchen Konstellation am darauffolgenden Werktag der Feiertag als freier Tag nachgeholt.

Nachdem dieses Portal eine klare Frage verlangt:
Wird in Bayern der Buß- und Bettag wieder eingeführt?

Mit freundlichen Grüßen

Georg Heckert

+35

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