Der Betrieb der Plattform wurde auf Wunsch der Bayerischen Staatskanzlei aus strategischen Gründen eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor J. Hermann Raber am 16. Februar 2010
11097 Leser · 64 Stimmen (-4 / +60)

Inneres

Regierungsbezirke

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

im Regierungsbezirk Oberbayern leben rund 4,2 Mill. Menschen. In den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken leben auch rund 4,2 Mill. Menschen. Warum wird an dieser unterschiedlichen Teilung noch immer festgehalten? Wäre eine Zusammenfassung der fränkischen Regierungsbezirke nicht kostensparender. Wo ist der Unterschied zu Oberbayern?

Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen

J. Hermann Raber

+56

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Horst Seehofer am 16. April 2010
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Raber,

vielen Dank für Ihr Interesse am Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung.

Wie Sie sicherlich wissen, war die Modernisierung der Verwaltung bereits Ziel von zahlreichen Reformen in den letzten Jahren und ist auch mein besonderes Anliegen. Eine optimale Staatsverwaltung, die durch Effizienz und vor allem Wirtschaftlichkeit überzeugt, liegt mir deshalb persönlich am Herzen. Die von Ihnen vorgeschlagene Zusammenlegung der Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken kann jedoch aufgrund folgender Erwägungen nicht befürwortet werden:

Die Regierungsbezirke sind Teil einer historisch gewachsenen und geprägten Verwaltungsstruktur, die bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg entschieden dann die bayerischen Verfassungsväter, die alten Regierungsbezirke wiederherzustellen (Art. 185 der Bayerischen Verfassung) und das Staatsgebiet danach zu gliedern (Art. 9 der Bayerischen Verfassung). Die Regierungsbezirke bekamen damit die Aufgabe einer staatlichen Mittelinstanz übertragen.

Die von der Verfassung festgelegte regionale Gliederung hat sich über die Jahre hinweg bestens bewährt. Sie ermöglicht pragmatische Lösungen auf staatlicher und kommunaler Ebene, in denen die soziologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der Regionen berücksichtigt werden.Die sieben Bezirksregierungen erfüllen wichtige Aufgaben, sie zeichnen sich vor allem durch die räumliche Nähe zu den Menschen aus.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind strukturpolitische Erwägungen besonders wichtig. Mit den Regierungen in allen Regionen Bayerns tragen wir außerdem dazu bei, sichere Arbeitsplätze zu erhalten.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Bayerische Staatsregierung die weitere Optimierung der Staatsverwaltung mit Blick auf Effizienz und mögliche Synergieeffekte als Daueraufgabe versteht und nicht aus dem Blick verlieren wird.

Mit freundlichen Grüßen