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Beantwortet
Autor Markus Reiff am 03. Mai 2010
12236 Leser · 82 Stimmen (-0 / +82)

Umwelt und Landwirtschaft

extrem starker Wildverbiss

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,

Wir besitzen im Landkreis Amberg-Sulzbach ca. 6 Hektar Wald (ca. 70% Fichte, 25% Kiefer, 5% Laubhölzer). Da der Borkenkäferbefall in den Fichtenbeständen auch bei uns laufend zunimmt, versuche ich seit mittlerweile über 10 Jahren in den Fichtenaltbeständen die reichlich aufkommende Buchennaturverjüngung zu fördern.
Pflanzen ist nicht nötig, da die Buche reichlich anfliegt bzw. durch Eichelhäher... "gesät" wird. (auf einem Flurstück von 0,7 ha ca. 800 Jungbuchen!!).
Seit 7-8 Jahren versuche ich den Verbiss zu verringern, indem ich zeitaufwändig und letztlich auch kostenintensiv im Herbst Verbissschutzanstriche und seit 2 Jahren Verbissschutzklemmen an den jungen Buchen anbringe.
Jedes Jahr im Winter wird trotz meiner Maßnahmen diese Entwicklung zum laubholzreichen Mischwald durch den massiven Verbiss durch Rehwild verhindert (dieses Jahr ca. 90 % Verbiss an jungen Buchen).

Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass meine Bemühungen absolut aussichtslos sind!!!!

Wildschutzzäune sind durch die ungünstige geometrische Form der meisten Flurstücke (z.B. 20m breit, 400 m lang) sowie die teilweise Querung von öffentlichen Waldwegen viel zu teuer.

Vor drei Wochen suchte ich bei einem Ortstermin das Gespräch mit dem zuständigen Jagdpächter.
Dieser machte mir allerdings wenig Hoffnung. Er stellte mir lediglich eine "Verschiebung des Jagdschwerpunktes" (was keine Erhöhung der Abschusszahlen insgesamt bedeutet) und eine "verstärkte Notzeitfütterung" in Aussicht.
Rehwildfütterungen erachte ich als nicht sinnvoll, weil trotz oder vielleicht gerade deshalb die Verbissschäden so hoch sind (in einem Radius von ca. 600 Meter sind bereits jetzt sage und schreibe 7 Futterkrippen aufgestellt, welche teilweise schon im Herbst, wenn noch gar kein Schnee liegt mit Semmeln, Maissilage, Getreideschrot... bestückt sind.)
Meiner Meinung nach ist der Rehwildbestand viel zu hoch, welcher durch die Fütterungen gehalten, wenn nicht noch erhöht werden soll.

Meine Fragen hierzu an Sie:

1. Kann ich oder eine andere Instanz den Jagdpächter "zwingen" den Rehwildabschuss zu erhöhen?

2. Gibt es seitens des Forstamtes oder einer anderen Stelle eine Möglichkeit günstig an Wildschutzzäune zu kommen evtl. auch gebraucht.

3. Gibt es Zuschüsse für den Kauf von Wildschutzzäunen ohne die in unseren Fall unnötige (siehe 1. Absatz) Pflanzung von Bäumen.

Für eine baldige Beantwortung meiner Fragen bin ich Ihnen sehr dankbar

Mit freundlichen Grüßen
Markus Reiff

+82

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Antwort
von Horst Seehofer am 18. Juni 2010
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Reiff,

der Staatsregierung und auch mir persönlich ist es ein großes Anliegen, in Bayern gesunde, stabile und klimatolerantere Mischwälder auch für die kommenden Generationen zu erhalten bzw. zu schaffen. Deshalb unterstützen wir unsere Waldbesitzer durch staatliche Beratung und eine spezielle finanzielle Förderung. Auch die Jagd trägt zur Schaffung zukunftsfähiger Wälder entscheidend bei, weil eine ordnungsgemäße Bejagung u.a. die natürliche Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht. Zur Erreichung dieses Ziels wurde 2005 auch der Grundsatz „Wald vor Wild“ im Waldgesetz für Bayern verankert.

Zu Ihren konkreten Fragen zum Schutz vor Verbissschäden:

Im Rahmen der Rehwild-Abschussplanung erstellt der Revierinhaber einen Vorschlag für das Jagdrevier. Diesen teilt er dem Jagdvorstand mit, der dem Vorschlag zustimmt oder eine abweichende Abschusshöhe vorschlagen kann. Als Mitglied der Jagdgenossenschaft haben Sie wiederum die Möglichkeit, Ihre Meinung in der internen Abstimmung innerhalb der Jagdgenossenschaft in die spätere Entscheidung des Jagdvorstandes mit einzubringen. Um eine möglichst hohe Transparenz unter Berücksichtigung aller Interessen zu erreichen, empfehlen sich bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der Abschussplanvorschläge freiwillige Waldbegehungen mit allen Beteiligten, um die Gegebenheiten vor Ort und die Waldverjüngung im Blick zu haben und so möglichst einvernehmlich zu einem gesetzeskonformen Abschussplan zu kommen. Der eingereichte Abschussplanvorschlag wird von der unteren Jagdbehörde am Landratsamt überprüft, ob er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Neben der körperlichen Verfassung des Wildes wird dabei vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung, berücksichtigt.

Für die Bestellung von Wildschutzzäunen ist es in Ihrem Heimatlandkreis Amberg-Sulzbach empfehlenswert, mit der örtlichen Forstbetriebsgemeinschaft Amberg-Schnaittenbach Kontakt aufzunehmen. Sie vermittelt über Sammelbestellungen kostengünstig Wildschutzzäune, allerdings nur für Mitglieder. Eine Mitgliedschaft in einer anerkannten Forstbetriebsgemeinschaft kann privaten Waldbesitzern grundsätzlich empfohlen werden. Von der Bayerischen Forstverwaltung werden keine Wildschutzzäune vermittelt.

Da die Bejagung nach den Vorgaben des Bayerischen Jagdgesetzes die Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll, wird für den Kauf von Wildschutzzäunen oder dergleichen kein Zuschuss gewährt. Finanzielle Hilfen gibt es aber für die Pflanzung bzw. Saat von Laubbäumen und Tannen. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Bereich Forsten in Amberg.

Mit freundlichen Grüßen