Sehr geehrte Frau Berisha, sehr geehrter Herr Matoshi,
da ihr Verfahren erst seit kurzem bei den zuständigen Behörden läuft, bitte ich um Verständnis, wenn ich Ihnen zu diesem Thema nur allgemein die Rechtslage darstellen kann.
Eine Einbürgerung in Deutschland setzt grundsätzlich voraus, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Dies gilt für alle Staatsangehörigkeiten, die der Einbürgerungsbewerber besitzt. Eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch bei der Einbürgerung kosovarischer Staatsangehöriger, die in aller Regel auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen. Das bedeutet, dass Kosovaren beide Staatsangehörigkeiten aufzugeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer