Sehr geehrter Herr Raber,
vielen Dank für Ihr Interesse am Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung.
Wie Sie sicherlich wissen, war die Modernisierung der Verwaltung bereits Ziel von zahlreichen Reformen in den letzten Jahren und ist auch mein besonderes Anliegen. Eine optimale Staatsverwaltung, die durch Effizienz und vor allem Wirtschaftlichkeit überzeugt, liegt mir deshalb persönlich am Herzen. Die von Ihnen vorgeschlagene Zusammenlegung der Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken kann jedoch aufgrund folgender Erwägungen nicht befürwortet werden:
Die Regierungsbezirke sind Teil einer historisch gewachsenen und geprägten Verwaltungsstruktur, die bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg entschieden dann die bayerischen Verfassungsväter, die alten Regierungsbezirke wiederherzustellen (Art. 185 der Bayerischen Verfassung) und das Staatsgebiet danach zu gliedern (Art. 9 der Bayerischen Verfassung). Die Regierungsbezirke bekamen damit die Aufgabe einer staatlichen Mittelinstanz übertragen.
Die von der Verfassung festgelegte regionale Gliederung hat sich über die Jahre hinweg bestens bewährt. Sie ermöglicht pragmatische Lösungen auf staatlicher und kommunaler Ebene, in denen die soziologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der Regionen berücksichtigt werden.Die sieben Bezirksregierungen erfüllen wichtige Aufgaben, sie zeichnen sich vor allem durch die räumliche Nähe zu den Menschen aus.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind strukturpolitische Erwägungen besonders wichtig. Mit den Regierungen in allen Regionen Bayerns tragen wir außerdem dazu bei, sichere Arbeitsplätze zu erhalten.
Ich darf Ihnen versichern, dass die Bayerische Staatsregierung die weitere Optimierung der Staatsverwaltung mit Blick auf Effizienz und mögliche Synergieeffekte als Daueraufgabe versteht und nicht aus dem Blick verlieren wird.
Mit freundlichen Grüßen