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Arbeit, Gesundheit, Familie, Frauen und Soziales
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
seit einiger Zeit verfolge ich sehr interessiert die Diskussion der Regierungsparteien zur Neuordnung der Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Kopplung der Beitragshöhe an das Arbeitseinkommen ist für mich dann nachvollziehbar, wenn Leistungsansprüche sich ebenfalls nach der Höhe des Arbeitseinkommens richten – wie z. B. in der Arbeitslosen- oder auch der Rentenversicherung. Da die Leistungen der Krankenversicherung überwiegend nicht von der Höhe des Arbeitseinkommens abhängen, sehe ich keinen zwingenden Grund auch diese Beiträge an die Höhe des Arbeitseinkommens zu binden.
Berechtigterweise kann nun angeführt werden, dass in einer sozialen Marktwirtschaft „Gutverdiener“ auch einen höheren Anteil der Beitragslast zu tragen haben. Insbesondere diese Argumentation führt zwangsläufig dazu die Gesamteinkünfte einer Person (also z. B. auch Mieteinkünfte, Zinserträge, etc.) für die Beitragsbemessung heran zu ziehen. Eine isolierte Betrachtung des Arbeitseinkommens führt dazu, dass Personen mit hohen sonstigen Einkünften (bspw. aus Vermietung- und Verpachtung) als „unterstützungsbedürftig“ in Hinsicht auf den Beitrag zur Krankenversicherung betrachtet werden, nur weil das geringe Arbeitseinkommen unwesentlich für die Bestreitung des Lebensunterhaltes ist. Meiner Meinung nach ist aus diesem Grund das Steuersystem weitaus besser geeignet für einen gerechten Sozialausgleich zu sorgen als das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zur Frage der Finanzierbarkeit eines einheitlichen Beitragssatzes – einschließlich Unterstützung für Personen mit geringen Einkommen – möchte ich folgende einfache Überlegungen anstellen. Derzeit schwankt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 119,20 EUR (800,00 EUR monatliches Arbeitsentgelt) und 558,75 EUR (3.750,00 EUR monatliches Arbeitsentgelt).
Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung betrugen im Jahr 2009 etwa 170,8 Mrd. EUR. Unter der Prämisse, dass auch künftig eine beitragsfreie Versicherung für Familienangehörige angeboten wird, ist dieser Betrag auf etwa 51,3 Mio. Mitglieder (durchschnittliche Mitgliederzahl der GKV in 2009) aufzuteilen. Dies führt zu einem pauschalen monatlichen Beitrag in Höhe von 277,45 EUR (3.329,44 EUR pro Jahr).
Um den monatlichen Beitrag von 277,45 EUR innerhalb des bestehenden prozentualen Beitragsbemessungssystems zu erzielen, ist ein durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von ca. 1.862,08 EUR erforderlich. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes betrug der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst im Jahr 2009 etwa 3.141,00 EUR. Durch „Umschichtung“ (z. B. „Krankenversicherungssteuer“ ab einem zu definierenden Bruttojahreseinkommen) sollten demnach ausreichend Mittel zur Unterstützung von Personen mit geringem Arbeitseinkommen vorhanden sein. In diesen Überlegungen ist der bereits festgelegte Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche (versicherungsfremde) Aufgaben in Höhe von 11,8 Mrd. EUR noch nicht berücksichtigt.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass durch einen pauschalierten monatlichen Einheitsbeitrag (einschließlich Zuschuss für Personen mit geringem Einkommen und „Steuerkomponente“ für Gutverdiener) eine sozial gerechte und vor allem stabile Finanzsituation für die gesetzliche Krankenversicherung geschaffen werden kann.
Aus diesen Überlegungen heraus würde ich gerne erfahren, welche Gründe zur strikten Ablehnung eines pauschalierten Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Bayerische Staatsregierung führen?
Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Mareth aus München
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