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Autor Wilhelm Krieger am 08. Februar 2010
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Arbeit, Gesundheit, Familie, Frauen und Soziales

Gesundheitsreform

Dipl.-Ing(Fh) Wilhelm Krieger

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,

nicht ohne Grund fallen die Umfragewerte für die FDP derzeit recht mager aus. Das liegt wohl daran, dass die FDP zur Wahl im Herbst 2009 nach dem Prinzip Hoffnung viele Vorschusslorbeeren erhalten haben, die nun, bereits nach 100 Tagen Mitregierens, ziemlich verbraucht sind. Der größte Brocken ist dabei die Gesundheitsreform des Herr Rösler.
Nach dem Unsinn mit dem Gesundheitsfond, dessen Einführung außer Kosten noch nichts gebracht hat, doktert man jetzt mit der Kopfpauschle herum – so als wenn es keine Rechenmaschinen geben würde, mit deren Hilfe man hochrechnen könnte, was dieses rumgeeiere kostet, ohne dass das System besser werden würde.
Dabei könnte es doch so einfach sein: die Schadensversicherer machen das doch seit vielen Jahren erfolgreich vor. Man braucht einfach ein zweistufiges System, eine Direktversicherung und eine Rückversicherung.
Jede Krankenkasse kalkuliert seine eigenen Preise und zusätzlich zahlen alle Kassen in eine Rückversicherung ein, aus der sie, nach festgelegten Regeln, bei besonderen Belastungen eine Unterstützung erhalten. Damit verteilen sich besondere Belastungen auf eine breitere Basis.
Das Dilemma stellen die GKVen dar, weil sie Singles und Familien versichern – und das ohne Rücksicht auf den Ehepartner und die Anzahl mitversicherter Kinder. Die Vergangenheit hat einerseits zur Flucht der Singles in die PKV geführt, andererseits sind die pauschalen Zuschüsse aus dem Steuersäckel schwer zu kananlisieren. Die Lösung kann nur lauten: Nicht Abschaffung der PKV, sondern ein Ausrichten der GKV nach den Prinzipien der PKV – will heißen, auch in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für jede Person einer Ehe (nicht gleichgeschlechtlich!) ein Konto geführt. In der gesetzlichen Versicherung zahlt dann nicht der Ernährer für alle Familienmitglieder, sondern der Staat, d. h. die Solidargemeinschaft. Damit entfällt der Schleier der Pauschalen, sondern das System wird durchschaubar und berechenbar
Und der Ruf nach dem Abschaffen der PKV verstummt.
Voraussetzung für das Gelingen dieser Regelung ist eine Beitragsbemessung für den „Ernährer“, nach einem Prozentsatz, den jede Kasse separat festlegt und der nicht gedeckelt ist. Das Problem ist jetzt die Beitragsbemessung für die „Mitversicherten“. Die Lösung könnte so aussehen, dass seitens des Staates ein Grundbeitrag bezahlt wird, den der „Ernährer“ aufbessern kann. Die Kosten für die Kinder bis zum Ende der Ausbildung=Mitversichert sind relativ gering. Das Problem ist und bleibt die/der liebe Angetraute – aber es dürfte möglich sein, auch für die eine angemessene Lösung zu finden. Eine zusätzlich Belastung der Kassen durch „angeheiratete gleichgeschlechtliche PartnerInnen muss ausgeschlossen werden. Für solche Verbindungen sollte die Liebe der Kitt sein und nicht eine kostenlose Krankenversicherung und Altersvorsorge.
Auf der Suche nach Einsparpotenzial sollten das Ehegattensplitting und die Sonderrechte gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auf den Prüfstand gestellt werden. Die alte Leier: „die Ehe und die Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates“ muss neu definiert werden, d. h. der Begriff Familie muss auf Verbindungen eingeengt werden, die ihrer Natur nach auch Familien mit Kindern gründen können. Das Grundgesetz darf hier nicht länger Feigenblatt für Zweck- und Spaßehen mißbraucht werden.

Mit freundlichem Gruß

Wilhelm Krieger

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