Sehr geehrter Herr Attenkofer,
die Wälder im Freistaat sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bayerischen Heimat und erfüllen zahlreiche wichtige Funktionen. Der Bayerischen Staatsregierung und mir persönlich ist es ein großes Anliegen, gesunde und leistungsfähige Wälder auch für die kommenden Generationen zu schaffen und zu erhalten.
Vor allem Nadelholzreinbestände sind gegenüber Stürmen, Trockenheit und Schädlingsbefall sehr anfällig. Deshalb unterstützen wir unsere privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer beim Umbau dieser Bestände in stabilere und klimatolerantere Mischwälder durch staatliche Beratung und finanzielle Förderung. Wie Sie richtig feststellen, sind angepasste Wildbestände für das Aufwachsen der jungen Wälder, vor allem auch junger Mischwälder, eine Grundvoraussetzung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bayerische Landtag im Jahr 2005 den Grundsatz "Wald vor Wild" im Waldgesetz verankert. Die Bejagung soll gemäß Waldverjüngungsziel im Bayerischen Jagdgesetz die natürliche Verjüngung der standortsgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Das bedeutet: Es geht nicht um einen Wald ohne Wild, aber eine Waldverjüngung soll auch ohne Zäune möglich sein. Wie viele Rehe im jeweiligen Jagdrevier erlegt werden müssen, wird im dreijährigen Turnus im Rahmen der Abschussplanung verbindlich festgelegt. Eine wesentliche Grundlage für diese Planung ist das sogenannte "Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung", das von der Bayerischen Forstverwaltung erstellt wird und Auskunft zur jeweils aktuellen Verbisssituation gibt. Die Abschusshöhe wird von den Beteiligten vor Ort in jedem Revier vorgeschlagen, die Untere Jagdbehörde überprüft diesen Vorschlag auf seine Gesetzmäßigkeit und passt ihn an, soweit dies insbesondere zur Sicherung der Waldverjüngung notwendig ist.
Bei der Abschussplanung sowie der Kontrolle des Vollzugs gibt es noch Raum für Optimierung. Das zuständige Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat aktuell verschiedene Maßnahmen ergriffen, um eine Optimierung der Abschussplanung umzusetzen. Zur Stärkung der Eigenverantwortung der Beteiligten vor Ort sollen außerdem Beratungsmaßnahmen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Zudem gibt es in Bayern zunehmend mehr Beispiele, wie Jäger und Waldbesitzer eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um den Grundsatz Wald vor Wild vorbildlich umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen