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Autor Claudie Elsäßer am 29. März 2010
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Unterricht und Kultus, Wissenschaft, Forschung und Kunst

Kostenfreiheit des Schulweges

Sehr geehrter Herr Seehofer,
wir wohnen in München im Dreimühlenviertel/Isarvorstadt. Unsere zwei Kinder sind 15 und 12 Jahre alt und gehen in zwei unterschiedliche Schulen. Die Fahrtkosten für den Schulweg zum Adolf-Weber-Gymnasium in Neuhausen werden übernommen, denn das ist über drei Kilometer von unserem Wohnort entfernt. Das Luisengymnasium erfüllt dieses Kriterium nicht. Die Schülermonatskarte wird deshalb nicht erstattet, da es lt. Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) des Freistaates Bayern zumutbar ist, dass Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 diesen Weg zu Fuß oder per Fahrrad zurückzulegen. Da ich finde, dass der Schulweg - die Entfernung beträgt hier gerade knapp drei Kilometer - zu lang und durch das Bahnhofsviertel nicht ungefährlich ist, bezahle ich meiner 12-jährigen Tochter die Fahrtkosten für den MVV. Das sind für mich jeden Monat Kosten von ca. 30 Euro. ?Die Alternative, meine Tochter diese Strecke in diesem Alter mit einem schweren Schulranzen Tag für Tag quer durch die illustresten Stadtviertel zu schicken, ist nicht wirklich akzeptabel? ?
Ich wünsche mir sehr, dass der Freistaat Bayern seine Verantwortung Familien und Kindern gegenüber ernst nimmt und für die Gewährung von Kostenfreiheit des Schulwegs für SchülerInnen die Entfernungsgrenze herabsetzt.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Claudie Elsäßer

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