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Autor Alfred Mayer am 16. Februar 2010
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Finanzen, Justiz und Verbraucherschutz

Eine selbst herbeigeführte Überlastung im Justizbereich

Sehr geehrter Herr Seehofer
Ich denke, jedem kann passieren, daß ein Arzt oder ein anderer Gläubiger zweimal mahnen muß ehe man zahlt. Keinem Gläubiger würde einfallen, schon nach erfolgloser erster Mahnung den Rechtsweg einzuschlagen. Sogar die Finanzämter schicken nochmals eine Vollstreckungsankündigung, wenn nach der ersten Mahnung keine Zahlung eingeht. Die zwar bedauerliche aber nun mal ggebene Realität ist, daß viele Leute erst nach der zweiten Mahnung zahlen.

Die Justizkasse des Freistaats Bayern rennt offene Türen ein, sie schickt nach erfolgloser erster Mahnung den Gerichtsvollzieher. Angesichts der Überlastung des gesamten Justizapparats überrascht diese höchst ungewohnte Eile schon. Den zivilen Gläubiger läßt die Justiz Monate und auch Jahre warten bis er zu einem gerichtlichen Urteil oder Zahlungstitel kommt. Erst dann kann er sich überhaupt erst in die lange Warteschlange beim Gerichtsvollzieher einreihen. Die Gerichtskasse kann sofort vollstrecken.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich aus dem Finanzressort berichten lassen könnten, wie viele Steuerpflichtige nach der Vollstreckungsankündigung noch zahlen und sich dann zu überlegen, ob Sie den musterschülerhaften Eifer der Gerichtskasse nicht abstellen können. Nicht nur Straftäter, sondern jeder Bürger kommt mal in die Lage, zum Beispiel in Grundbuich- oder Nachlaßsachen Gerichtskosten entrichten zu müssen Aber selbst ein Straftäter sollte nicht unnötig gegängelt werden.

Natürlich habe ich mich schon an die Staatsministerin der Justiz gewandt, ehe ich Sie bemühe. Diese Politikerin war aber nicht in der Lage, da ein Problem zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Mayer

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