Der Betrieb der Plattform wurde auf Wunsch der Bayerischen Staatskanzlei aus strategischen Gründen eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Archiviert
Autor Christian Schmied am 16. März 2010
7352 Leser · 60 Stimmen (-6 / +54)

Unterricht und Kultus, Wissenschaft, Forschung und Kunst

Lücken in der LPO im Bezug auf StudendenInnen, die vom 2. Bildungsweg kommen

Sehr geehrter Herr Seehofer,

mein Name ist Christian Schmied und ich habe ein studientechnisches Problem und würde mich damit gerne an das Kultusministerium wenden, weiß aber nicht an wen ich mich wenden kann bzw. soll.
Wahrscheinlich ist es so banal als das ich mit einer Antwort rechnen kann.
Aber ich habe folgendes Problem: Ich komme vom 2. Bildungsweg und studiere nun Deutsch, Geschichte und Sozialkunde Lehramt Gymnasium.
Für das 1. Staatsexamen muss ich in Deutsch das Latinum (habe ich durch Leistungskurs Latein und erfolgreiches Abitur)und gesicherte Kenntnisse einer moderen Fremdsprache nachweisen. Hierfür gibt es mehrere Bestimmungen auf die ich nicht weiter eingegehen will. Letzendlich läuft es meiner Meinung darauf hinaus, dass wenn ich ein Gymnasium besucht hätte, ich diese Bestimmungen quasi automatisch erfüllt hätte. Mein Bildungsweg war/ist:Hauptschule;Berufsausbildung;Abitur auf dem 2.Bildungsweg und jetz Studium (9bzw.8.Semester). Insgeamt kann ich in einer mod.Fremsprache 5Jahre Englisch auf einer Hauptschule,1Jahr auf der Berufsschule und 2 Jahre auf der Schule,wo ich Abitur gemacht habe, nachweisen. Also insgesamt 8Jahre. Nur das Prüfungsamt an meiner Universität (Erlangen)ist sich nicht ganz im klaren ob damit der Nachweis gesicherter Kenntnisse in einer mod. Fremdsprache gegeben sind oder nicht. Die Tendenz für mich erscheint eher so, dass es diese nicht als gegeben ansieht, da mir gesagt wurde, ich bräuchte einen Nachweis 3 aufsteigende Jahre in dieser mod. Fremdsprache an einen Gymnasium oder einer ähnl. staatl. anerkannten Schule. Nur meine "Abitur-Schule" geht insgesamt nur 3 bzw.4 Jahre(Hermman Kesten Kolleg), und ich habe nach der 11.Klasse Englisch abgewählt, weil ich Latein als Abiturfach hatte und mich voll und ganz auf dieses Fach konzentrieren wollte. Sprich a) die Unkenntnis der drei aufsteigenden Jahre und b)die nicht Anerkennung meiner schullischen Leistungen vor dem Abitur könnten sich nun negativ für mich auswirken, da ich, wenn ich einen weiteren Sprachnachweis durch die Uni erbringen muss, mein Studium in Sachen Deutsch, Geschichte und Sozialkunde im Bezug auf Zulassungsarbeit und Examensvorbereitungen darunter leidet und mir die Zeit die ich für meine eigentlichen Fächer aufbringen möchte, dadurch wesentlich veringern würde.
Deshalb meine Frage an sie, welche Möglicheiten habe ich,dass meine 8Jahre Englisch anerkannt werden und zweitens an wen kann ich mich direkt wenden. Denn das Prüfungsamt konnte mir aufgrund ständig sich geänderter Bestimmungen nicht sagen, ob das ausreicht oder nicht. Sie verwiesen mich an das Englisch-Institut. Und diese wiederum zurück ans Prüfungsamt, da es sich hierbei um ein prüfungsordnungstechnisches Problem handle.
Meiner Meinung nach besteht hier eine Lücke in der LPO für Studenten,die vom 2.Bildungsweg an die Uni kommen und eine Art von Benachteiligung nur weil man eben nicht auf einem Gymnasium war.
Deswegen nochmal meine Frage: An wen kann ich mich richten in dieser Angelgenheit, denn das Prüfungsamt meiner Universität ist sich über die Bestimmungen ja nicht sicher.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmied

+48

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.