Sehr geehrter Herr Mühlburger,
nach der ganzen Vorgeschichte bin ich sogar sehr dafür, dass über das Thema Nichtraucherschutz jetzt das Volk die endgültige Entscheidung fällt. Das Volk ist der oberste Souverän und die Volksgesetzgebung ist ein fester Bestandteil der bayerischen demokratischen Kultur und unserer Rechtsordnung.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Bürger in Bayern immer wieder auch einmal selbst die Dinge in die Hand nehmen wollen, denken Sie nur an die Abschaffung des Senats. Ich habe großen Respekt vor dem Engagement der rund 14 Prozent unserer bayerischen Bürger, die das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ unterzeichnet haben. Ich bin der Meinung, dass bei der Frage des Nichtraucherschutzes die unmittelbare Entscheidung des Volkes eine echte Befriedung erreichen wird.
Dazu müssen im Wege des Volksentscheides aber auch die anderen 86 Prozent die Möglichkeit der Abstimmung haben, die sich am Volksbegehren nicht beteiligt haben. Die Bayern sollen entscheiden, und dann ist das so abschließend geregelt. Ich bin bereit, jede Entscheidung der bayerischen Bevölkerung zu akzeptieren. Der Bayerische Landtag wird voraussichtlich Mitte April in zweiter Lesung den Gesetzentwurf des Volksbegehrens behandeln.
Ich finde es eine faire Lösung, wenn im Sommer bei einem Volksentscheid die Bürgerinnen und Bürger zwischen dem geltenden Recht und dem Vorschlag des Volksbegehrens entscheiden können.
Mit freundlichen Grüßen