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Autor guido muenster am 24. März 2010
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Finanzen, Justiz und Verbraucherschutz

Steusenkung durch Hartz 4 Empfänger

Sehr geehrter Herr Seehofer,

Ihnen ist sicherlich bekannt das Berlin 3,4 Mio.? Hamburg ca. 2Mio. ? an Steuergeldern aufgebracht werden um müssen um permanente Schwarzfahrer in der Haft zu unterbringen. Ein sehr großer Anteil der Inhaftierten sind Hart 4 Empfänger. Die Zahlen in Bayern bewegen sich im ähnlichen Rahmen sind mir aber nicht im Detail bekannt.

Es geht mir nicht darum eine weitere Diskussion über die Höhe der Bezüge ins Leben zu rufen. Fakt ist, bekommt ein Hart 4 Empfänger eine Einladung von z.B. der ARGE muss er diesen wahrnehmen um keine Einschränkungen der Bezüge zu riskieren. Nur Ende des Monats ist es bei Hartz 4 Empfängern verhältnismäßig mau in der Haushaltskasse. Also wird schwarzgefahren (was ich persönlich nicht gutheiße), erwischt, bei wiederholten Male eine Geldstrafe kassiert und landet bei nicht bezahlen letztendlich in Haft.
Ein Tag Haft kostet den Staat ca. 133€ pro Häftling.
Jede Behördenein-/ Vorladung erfolgt in schriftlicher Form. Dieses Dokument könnte (für den entsprechenden Tag) als Tagesticket für den Nahverkehr gelten. Die Nahverkehrgesellschaften würden den ev. Umsatzverlust kaum spüren da die Leute sowieso schwarzfahren würden. Es würde sogar für einen Imagegewinn sorgen und somit die Fahrgäste dazu motivieren die sonstigen Tickets öfter zu bezahlen. Der Staat würde deutlich weniger Steuergelder für inhaftierte Schwarzfahrer aufbringen müssen.

Warum gelten schriftliiche Behördenladungen nicht als Tagesticket im Nahverkehr.

MfG,
Guido Münster

+64

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