Der Betrieb der Plattform wurde auf Wunsch der Bayerischen Staatskanzlei aus strategischen Gründen eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Archiviert
Autor Erika Sell am 09. Juni 2010
9473 Leser · 78 Stimmen (-1 / +77)

Arbeit, Gesundheit, Familie, Frauen und Soziales

Volksentscheid Nichtraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich lebe seit Geburt in Deutschland, bin slowenische Staatsbürgerin (damit Mitbürgerin eines EU-Staates und habe zwei kleine Kinder).
Nachdem ich hier in Baldham lebe und arbeite, bitte ich Sie mir mitzuteilen, warum nur deutsche Staatsbürgerinnen beim Volksentscheid teilnehmen können. Ich dachte, es geht hier vorrangig um die Gesundheit aller Menschen und auch dass das Nichtraucherschutzgesetz alle Mitbürger/innen angeht.

Warum dürfen nur deutsche Staatsangehörige mitentscheiden? Warum sind jetzt die Mitbüger, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ausgeschlossen? Betrifft das Thema Nichtraucherschutzgesetz nur die deutschen Staatsbürger? Das heißt, das Gesetz ist dann auch nur für die deutschen Staatsbürger gültig? Für mich als EU-Staatsmitglied ist es nicht nachvollziehbar, wie hier vorgegangen wird.

Daher bitte ich Sie um entsprechende Stellungnahme zu meinem Anliegen.

Ich freue mich über Ihre Antwort.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Erika Sell

+76

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.