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Autor René Kaiser am 26. Januar 2009
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Familie

Ärzte als Vollzugsgehilfen von Jugendämtern?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich las gestern in einer Pressemeldung, dass die Bundesregierung plant, die Schweigepflicht der Ärzte dahingehend zu lockern, dass diese bei dem Verdacht einer Kindesmisshandlung ohne Einbezug der Eltern das Jugendamt informieren können (http://www.welt.de/politik/article3061060/Bundesregierung...). Die Jugendämter wiederum haben seit kurzem die Möglichkeit, bereits bei dem Verdacht einer Kindeswohlverletzung Kinder aus ihren Familien zu nehmen - wiederum reicht der Verdacht aus. Unterdessen wurden bereits Fälle publiziert, in denen die Herausnahme des Kindes aus der Familie ungerechtfertigt war und die Eltern der Machtfülle der Jugendämter ohnmächtig gegenüber standen (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,600160,00.html oder http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/...).

So sehr ich den Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen verstehe, nämlich frühzeitig auf Kindesmisshandlungen reagieren zu können, empfinde ich doch, dass der aktuellen Machtfülle des Staates ein Gegengewicht auf der Seite der Eltern geschaffen werden müsste, um... ich nenne es mal provokativ "versehentliche Kindesentführungen durch das Jugendamt" zu vermeiden - sei es durch deutliche Personalaufstockungen in den Jugendämtern, um den dortigen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Verdachtsfälle tatsächlich sorgfältig und ohne Zeitnot zu prüfen und durch mehrere Mitarbeiter bestätigen zu lassen; oder seien es Kontrollinstanzen, die den Jugendämtern übergeordnet sind und den betroffenen Eltern eine Möglichkeit geben, ihre Sicht der Dinge darzulegen, ohne wegen der verständlichen Emotionalität als Gesprächspartner abgelehnt zu werden. Keinesfalls dürfen aus meiner Sicht solche Fälle als Kollateralschaden beim Schutz misshandelter Kinder billig in Kauf genommen werden.

Ich habe schlicht Angst, dass mein Sohn z.B. beim Spielen vom Baum fällt und sich verletzt - ein Arzt, der uns nicht kennt, würde vielleicht das Jugendamt wegen des Verdachtes einer Kindesmisshandlung informieren, das wiederum unseren Jungen schnellstmöglich wegholt. Das Beispiel ist zugegebenermaßen konstruiert, aber mit den derzeitigen Regelungen nicht auszuschließen und - siehe die obigen links - bereits erlebt worden.

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit ich weiter ohne Furcht vor dem Jugendamt zum Kinderarzt gehen kann?

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