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Beantwortet
Autor K. Fritzsche am 22. Juni 2009
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Kinder und Jugend

Kinderarmut - Unterhaltspflicht von Vätern

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich freue mich sehr über Ihr bürgernahes Angebot und möchte Ihnen gern folgende Problematik nahe legen.

Sie sprachen kurz in der Impulskonferenz in Leipzig die stetig steigende Kinderarmut in Deutschland an.
Ich bin alleinerziehende Mutter und schaffe es trotz meiner Arbeit, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld - den Wünschen meiner beiden süßen Kindern gerecht zu werden.
Noch schlimmer stelle ich mir die Lage von Hartz IV- Empfängern vor.

Gibt es nicht eine Möglichkeit die Väter mehr in die Pflicht zum Erbringen des Unterhaltes zu bewegen ?

Der Vater meiner Kinder steht auf dem Standpunkt : der Staat zahlt ja, wenn er arbeiten gehen müste- müste er das Geld nur in die Kinder und den Staat geben .... So sucht er sich schon gar keine Arbeit mehr und freut sich aber über alle Rechte z.B. Umgang ohne Alttagstreß und Sorgen der Kinder.

Ich hoffe Sie haben auch im Sinne der Mütter und Kinder eine Lösung.

Ich danke Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Kathleen Fritzsche.

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 23. September 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Fritzsche,

ich finde es klasse, dass sie es schaffen, ganz alleine für zwei Kinder zu sorgen. Ich weiß, dass das eine Riesenleistung ist. Ich kann auch Ihren Ärger gut verstehen. Leider gibt es immer wieder Väter und Mütter, die ihrer moralischen und gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern nicht nachkommen. Gut ist, dass der Staat durch den Unterhaltsvorschuss gewährleistet, dass Kinder das Geld bekommen, das ihnen zusteht, auch wenn ein Elternteil nicht zahlt. Das ist aber, wie der Name schon sagt, nur ein Vorschuss. Ihn bei säumigen Vätern oder Müttern einzufordern ist die Aufgabe der Bundesländer. Dazu gibt es zahlreiche juristische Möglichkeiten – im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Nur ein Beispiel: 2007 gab es in Deutschland mehr als 3 200 Verurteilungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das zeigt, dass die zuständigen Behörden schon ernst machen und die, die nicht zahlen wollen zur Verantwortung ziehen.

Mit freundlichen Grüßen