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Autor Caroline Valentin am 31. Januar 2009
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Familie

Familie und befristet Arbeitsverträge

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe seit 1998 befristete Jahresarbeitsverträge bei der Justiz und würde mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag wünschen. Wann ist damit zu rechnen bei der Justiz? Es wäre schön wenn Sie sich für die jungen Menschen bei der Justiz einsetzen würden und dafür sorgen, dass ab sofort endlich wieder feste Verträge bei der Justiz in NRW hauptsächlich im OLG Köln Bezirk verteilt werdenUnd nicht wieder nur Versprechungen gemacht werden für die nächsten Jahre und die Beschäftigten wie bereits seit Jahren hingehalten werden mit leeren Versprechungen. Ich arbeite sehr gerne bei der Justiz im Amtsgericht Schleiden in Gemünd. Es ist einfach nicht möglich bei der Justiz in NRW Familienplanung und Arbeit miteinander zu kombinieren. Entscheidet man sich für Familie ist der Job einer befristet beschäftigten Justizbeschäftigten weg. Es muss eine Regelung gefunden werden, dass eine Justizbeschäftigte mit Kinderwunsch auch Elternzeit nehmen kann und danach wieder in ihrem Job als Justizbeschäftigte arbeiten kann. Ich habe meine Ausbidung 1996 begonnen und 1998 erfolgreich beendet und habe seitdem befristete Jahresverträge. Ich bin nun 30 Jahre alt, glücklich verheiratet und finde es verdammt bescheiden, dass man sich zwischen Familie und Beruf entscheiden muss. Eine sogenannte "Vertrauensschutzregelung" wie für die Lehrjahre bis 1995 gibt es für mein Ausbildungsjahr leider nicht. Eine Lebensplanung für Kinder hätte dann zur Folge, dass man in die Arbeitslosigkeit gerät, da der befristete Vertrag ausläuft und dass kann und will und werde ich nicht einfach akzeptieren. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich für mich einsetzen würden und verbleibe mit freundlichen Grüßen Caroline Valentin.

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