Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Thomas Kürten am 09. März 2009
6003 Leser · 12 Stimmen (-7 / +5)

Kinder und Jugend

Steuerklasse als Witwer

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin seit August 2007 Witwer, leider ist meine Frau im frühen Alter von 42 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben. Wir haben einen gemeinsamen Sohn von 11 Jahren.
Leider muss ich nun im Jahre 2009 feststellen, dass ich ich von der Steuerklasse in die zwei eingestuft wurde und nicht mehr in der drei.
Dies bedeutet für mich und meinen Sohn ein Nettoverlust von ca.250 Euro. Dies ist wieder Geld, das mir als Alleinerziehendem fehlt.
Wieso kann nicht die letzte Steuerklasse , die beim Tod des Ehepartners bestehen bleiben? Ich sehe ja ein, dass wenn wieder in eine höhere Steuerklasse gehen muss, wenn man einen neuen Partner zusammenzieht, aber ansonsten habe ich wenig Verständnis für dieses Procedere.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Kürten

-2

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.