Liebe Nutzer, auf dieser Plattform können keine Beiträge mehr eingestellt und darüber abgestimmt werden und es werden keine Antworten mehr erfolgen. Die Amtszeit von Harald Wolf als Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat am 24. November 2011 geendet, er steht folglich nicht mehr zur Beantwortung Ihrer Beiträge zur Verfügung. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor Ute Fremke am 01. April 2009
10515 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Selbständig mit Harz IV

Sehr geehrter Herr Wolf,
ich würde gern eine Frage beantwortet haben.
Ich bin Harz IV Empfängerin und habe mich vor ca. 2 Jahren mit Edelstein - Design, Selbstständig gemacht.Ich bekam vom Jobcenter Neukölln eine Förderung, die nun Ausgelaufen ist. Mein Konzept, das ich beim Jobcenter einreichen musste, basierte darauf, das ich auf ein Gewerbegrundstück einen Verkaufscontainer stellen wollte. Ich habe dadurch keine emensen Mietspreise zu erwarten.
Beim nachfragen auf dem Bauamt wurde mir gleich eine Abfuhr erteilt. Grünflächen Bebauung wurde mir gesagt. Die angebliche Grünfläche ist geflastert, es stehen Mülltonnen darauf und ein Auto parkt dort. Als ich um eine Erlaubnis für ein Jahr bat, wurde auch dieses Abgelehnt. Nun verteibe ich meine Ware auf Märkte und Messen, was nicht sehr einfach ist, denn ich darf ja als Harz IV Empfänger kein Auto haben und mein kleines Unternehmen wirft noch nicht soviel Gewinn ab, das ich mir eines leisten könnte.
Ich frage mich nun, wie die Wirtschaft in Berlin bestehen soll, wenn man von den Behörden jegliches Verbot bekommt? Wie soll man dann aus der Harz IV - Falle herauskommen? Man möchte die Wirtschaft mit ankurbeln, aber man darf nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Fremke

Antwort
von Harald Wolf am 15. Mai 2009
Harald Wolf

Sehr geehrte Frau Fremke,

Sie sprechen eine Problematik an, die bei Berlinerinnen und Berlinern, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen, immer einmal wieder auftritt. Es geht hier um behördliche Bestimmungen und Verbote, die eine beabsichtigte selbständige Tätigkeit behindern und deren Gründe für die betroffenen Existenzgründer leider nicht immer nachvollziehbar sind.

Die Zentrale Anlauf und Koordinierungsstelle für Unternehmen -ZAK- der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, hat in Ihrer Angelegenheit bereits Kontakt mit der Bauaufsicht des zuständigen Bezirksamtes aufgenommen. Über das Ergebnis der Gespräche und Recherchen werden Sie kurzfristig informiert.

Ich hoffe, dass Sie Ihr geplantes Vorhaben in absehbarer Zeit an einem geeigneten Standort realisieren können und wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf