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Abstimmungszeit beendet
Autor L. Fernández Vidaud am 12. Mai 2009
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Aktuelles

Austragung eines "zivilisierten Bürgerkrieges"

Sehr geehrter Herr Senator,

die letzten Tage haben erwiesen, daß Menschen, die gegen die NPD sind, eine Gegendemo veranstalten wollen. Das ist viel besser, als wenn sie eine Demo "gegen die Polizei" zu veranstalten suchen -- wie dies der Fall in Kreuzberg und vielleicht auch Friedrichshain und Neukölln war.

Zwar ist das nicht der ursprüngliche Sinn der Versammlungsfreiheit, wie Sie es in Ihrer Antwort deutlich genug zum Ausdruck brachten, aber man sollte diese Rechte in die Gegenwart bringen.

Sehen Sie die Möglichkeit, ein Gesetz ins Parlament einzubringen, das unter Einhaltung bestimmter Gegebenheiten die gleichzeitige Abhaltung von Demos und Gegendemos zuläßt?

Das Versammlungsrecht liegt im Bereich der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Man muß allerdings nicht das bayerische Gesetz zum Vorbild machen. Berlin sollte m.E. sein Gesetz anders gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud