Sehr geehrter Herr Fernández Vidaud,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit und Ihre kritischen Anmerkungen zum bundesweiten Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität.
In der Sache ist es so: Artikel 10 der Verfassung von Berlin schützt bereits seit 1995 vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität. Mit Ihrem Einwand, dass „Vielfalt gut tut“ haben Sie zwar grundsätzlich recht; allerdings darf es beim Schutz von Menschenrechten - auch nach bindenden europa- und völkerrechtlichen Vorgaben - keine Vielfalt in Form von Diskriminierung geben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das bundesweit vor Diskriminierung auch wegen der sexuellen Identität schützt, zeigt dies deutlich.
Eine Verankerung des Verbots, wegen der sexuellen Identität diskriminiert zu werden, im Grundgesetz ist überfällig. Wenn Sie sich weiter zu dem Thema Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität informieren möchten, empfehle ich Ihnen die Internet-Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Landes Berlin, die Sie über die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finden (www.berlin.de/lb/ads/ ).
Was den von Ihnen angesprochenen Vorgang angeht: Gesetzgebungsinitiativen können auf Bundesebene auch vom Bundesrat ausgehen. Eine solche Initiative des Bundesrates – angestoßen durch das Land Berlin – war bereits Ziel des von Ihnen erwähnten Antrages aus dem Jahr 2007 und wurde aktuell auf einen Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/2518) vom Abgeordnetenhaus Berlin am 25. Juni 2009 beschlossen. Nach dem Willen des Parlamentes ist der Senat des Landes Berlin nun aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ einzureichen.
Eine - wie Sie meinen - „hegemoniale Strebung“ läge darin nicht, wenn die übrigen Bundesländer die Gelegenheit erhalten, eine solche politische Initiative zu unterstützen. Letztlich können – da es um eine Änderung der Verfassung auf Bundesebene geht – nur der Bundestag und der Bundesrat mit entsprechenden Mehrheiten eine solche Erweiterung der Verfassung beschließen. Eine entsprechende Initiative im Bundesrat ist ein wichtiger politischer Anstoß für das Vorhaben, die Lücke im Diskriminierungsschutz auf Bundesebene zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf
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