Sehr geehrter Herr Vidaud,
für Ihr Interesse an dem Verwaltungsaufbau des Landes Berlin, besonders am Rat der Bürgermeister (RdB), danke ich Ihnen.
Durch das in Art. 66 Abs. 1 der Verfassung von Berlin (VvB) genannte Gebot der Bürgernähe wird ein Akzent zugunsten eines dezentralen Verwaltungsorganisationsverständnisses gesetzt. Der RdB ist demokratisch organisiert und steht mit dem sozialen Geist der Landesverfassung in Einklang.
Der Rat der Bürgermeister ist - anders als der von Ihnen zum Vergleich genannte Bundesrat - kein Organ der Gesetzgebung. Ein Erfordernis, Sitzungen öffentlich abzuhalten, besteht hier nicht.
Zwar führt der Regierende Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter den Vorsitz im RdB. Stimmberechtigt sind jedoch gem. § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rats der Bürgermeister (GO RdB) nur die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister bzw. ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter. So wird gewährleistet, dass die bezirklichen Interessen bei der Willensbildung des RdB angemessen berücksichtigt werden. § 2 Abs. 2 GO RdB ist damit nicht zu beanstanden.
Mit der Regelung in Art. 68 Abs. 3 VvB soll sichergestellt werden, dass die wesentlichen Regelungen zur Beteiligung des RdB im Hinblick auf grundsätzliche Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung durch Gesetz getroffen werden. Dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe wurde durch Vorschriften zu den Aufgaben, der Zusammensetzung und dem bei Beteiligung des RdB zu beachtenden Verfahren im Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz –AZG) entsprochen. Die Ermächtigung an den RdB in § 19 Abs. 3 AZG, Verfahrensabläufe darüber hinaus in einer Geschäftsordnung zu regeln, steht dem nicht entgegen und damit im Einklang mit der Landesverfassung.
Eine Einladung von Abgeordneten zu den RdB-Sitzungen ist nicht erforderlich. Der RdB dient der Geltendmachung bezirklicher Interessen. Diese sind anschließend im Gesetzgebungsprozess im Abgeordnetenhaus von Berlin mit abzuwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf
Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen
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