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Beantwortet
Autor M. Katthöfer am 24. August 2009
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Frauen

Caster Semenya wird aufgrund ihres Geschlechts öffentlich diskriminiert

Sehr geehrter Herr Wolf,

der Fall Caster Semenya anlässlich der Leichtathletik-WM in Berlin gibt mir zu Denken übrig. Wie auch immer die wahren Hintergründe aussehen mögen, ob skrupellose Cheftrainer sie im Unwissen über ihr „biologisches“ Geschlecht ließen oder nicht, frage ich mich, wie der Fall im Allgemeinen liegt? Sind Hermaphroditen von sportlichen Veranstaltungen ausgeschlossen? Wenn eine Semenya weder für Männer noch für Frauen an den Start gehen kann, dann hat „sie“ bzw. „er“ also keine weiteren Möglichkeiten mehr, „ihre“ bzw. „seine“ sportlichen Leistungen unter Beweis zu stellen. Sie sehen, dass hier die althergebrachte Geschlechterbezeichnungen an ihre Grenzen stoßen. Semenya wird öffentlich diskriminiert dafür, dass sie „biologisch“ weder Mann noch Frau ist. Auf sportlichen Veranstaltungen scheint kein Platz zu sein für „Zwitter“.

Ich frage Sie angesichts dieses prekären Falls als Frauensenator: Was kann man tun, um Sportlern und allen anderen Menschen die Peinlichkeit zu ersparen, nicht mit eindeutig zuzuordnenden Geschlechtern umzugehen? Liegt da nicht einiges in Sachen Aufklärung im Argen, dass man in Kindergärten, Schulen etc. immer nur beigebracht kriegt, dass unsere Welt nur Männlein und Weiblein kennt? Was ist mit den Menschen, die sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen und es „biologisch“ auch nicht sind? Es kann nicht richtig sein, dass hier breitangelegte Ausschlusskampagnen betrieben werden, wie es sich bei Caster Semenya gezeigt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Mercedes Katthöfer

Antwort
von Harald Wolf am 14. Oktober 2009
Harald Wolf

Sehr geehrte Frau Katthöfer,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben recht: Die Ereignisse um Caster Semenya zeigen, dass sich unsere Gesellschaft weitgehend am Modell zweier klar voneinander zu unterscheidender Geschlechter orientiert und jene Menschen es schwer haben, die äußerlich oder biologisch nicht eindeutig in die Kategorien „Mann“ oder „Frau“ passen. Es gibt dazu in der Wissenschaft durchaus die Diskussion, inwieweit die Einteilung der Menschen in zwei Geschlechter noch zeitgemäß ist. Allerdings fehlen uns leider bislang fundierte Erkenntnisse über Intersexualität.

Aus rechtlicher Sicht steht fest, dass niemand wegen seines Geschlechts und auch nicht wegen angeblich uneindeutiger Geschlechtszugehörigkeit diskriminiert werden darf. Der Fall Caster Semenya fordert nicht nur den Sportbereich sondern die Gesellschaft insgesamt dazu auf, einen diskriminierungsfreien Umgang mit intersexuellen Menschen zu finden. Dazu gehört meines Erachtens auch, dass Kinder bereits in der Schule die Vielgestaltigkeit des Lebens vermittelt bekommen und lernen, dass es ganz unterschiedliche Frauen und Männer und nicht nur zwei Geschlechter gibt.

Wenn Sie sich gezielt über den Bereich Sport und den Umgang mit den Thema Geschlechtszugehörigkeit weiter informieren möchten, empfehle ich Ihnen, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport anzufragen. Ansonsten sind für Sie sicher auch die Position der IAAF (International Association of Athletics Federations) in der „IAAF Policy on Gender Verification“ und Aussagen des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Thema Intersexualität und Hochleistungssport interessant.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf