Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Trotz vieler – auch erfolgreicher – Bemühungen haben es Frauen nach wie vor dort im Berufsleben schwerer, wo wenige Geschlechtsgenossinnen arbeiten und Männer immer noch das typische Berufsbild prägen. Dies gilt auch für den Bereich, in dem Sie sie sich beworben haben. Das Landesgleichstellungsgesetz, für das ich als Senator zuständig bin, formuliert für diese Bereiche im öffentlichen Dienst – wenn Frauen unterrepräsentiert sind – besondere Anforderungen.
Dazu zählt nicht nur die Einladung aller qualifizierter Bewerberinnen für eine ausgeschriebene Stelle, sondern vor allem die bevorzugte Einstellung qualifizierter Frauen, wobei die Qualifikation ausschließlich an den Anforderungen der zu besetzenden Stelle zu messen ist.
Ungleichbehandlungen wegen des Geschlechts sind auch wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nur in Ausnahmefällen zulässig. Trotz dieser rechtlichen Vorgaben, ist leider nicht auszuschließen, dass Frauen faktisch bei der Besetzung von Stellen benachteiligt werden. Ob es in Ihrem Fall so war, vermag ich wegen fehlender Detailkenntnisse nicht zu beurteilen und möchte ich nicht unterstellen. Ich kann jedoch verstehen, dass Sie sich nicht einfach mit einer unbegründeten Absage zufriedengeben wollen.
Daher kann ich Ihnen und anderen Frauen in ähnlicher Situation nur raten, sich nach den Gründen für eine Absage zu erkundigen oder auch die zuständige Frauenvertreterin (für das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: bedia.turan@charlottenburg-wilmersdorf.de)zu kontaktieren. Das trägt zu mehr Transparenz bei Besetzungsverfahren bei und diese ist ein wichtiger Faktor für mehr Gleichbehandlung.
In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie in Ihren Bewerbungsanstrengungen und Ihrer Zuversicht nicht nachlassen und wünsche für Ihre Arbeitssuche viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.